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Familiengeld: Ansuchen für das Jahr 2009

(LPA) Wer auch im kommenden Jahr Familiengeld von Land und Region beziehen will, muss dafür das entsprechende Gesuch erneuern. Dafür haben die Antragsteller bis 31. Dezember Zeit.

Das Landesamt für Vorsorge und Sozialversicherung teilt mit, dass das Gesuch um den Bezug von Familiengeld des Landes und der Region lediglich ein Jahr lang gültig und daher für das kommende Jahr erneuert werden muss. Erfolgt die Erneuerung innerhalb 31. Dezember, kann das Familiengeld ohne Unterbrechung auch im Jahr 2009 bezogen werden. Ansonsten erfolgt die Wieder-Auszahlung erst nach dem Ansuchen. 

Der für das Gesuch notwendige Vordruck ist bei allen Patronaten erhältlich und zudem im Südtiroler Bürgernetz zu finden (www.provinz.bz.it/vorsorge). Es kann auch per Fax an die Nummer 0471 418329 übermittelt werden.

chr

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