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Land zahlt 80 Prozent auf Bürgschaft bei Zahlungsausfall

LPA - Bei einem Zahlungsausfall aufgrund eines Krisenfalls kommt das Land für 80 Prozent der Bürgschaft auf und zahlt diese den in Südtirol tätigen Bürgschaftsgenossenschaften zurück. Die Landesregierung hat heute, 1. Dezember, eine erste von den Landesräten Werner Frick und Francesco Comina vorgeschlagene Maßnahme zur Konjunkturankurbelung genehmigt.

„Mit dieser Sicherstellung durch das Land soll für Südtirols Unternehmen der Zugang zu Bankkrediten erleichtert werden“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder. „Angesichts der Finanzkrise agieren die Banken mit erhöhter Vorsicht, was zu Knappheit von verfügbaren Finanzmitteln und letztlich zu einer Investitionsverminderung führt“, erklären die Landesräte Frick und Comina. Darüber hinaus kämen Unternehmen aufgrund konjunkturbedingter Zahlungssausfälle oder Umsatzrückgänge unverschuldet in Liquiditätsengpässe.

So sieht die neue Maßnahme vor, dass bei einem Ausfall (Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens) das Land 80 Prozent der Bürgschaft der Bürgschaftsgenossenschaft rückerstattet. Dies gilt ausschließlich bei Kreditaufnahmen von an und für sich gesunden Betrieben in eigens und präzise beschriebenen Krisenfällen, denen seitens der Bürgschaftsgenossenschaften eine Bürgschaft gewährt wird. Dabei handelt es sich um Zahlungsausfälle und unwidereinbringliche Forderungen aufgrund der Konjunkturkrise, Verschlechterung laufender Kreditbedingungen oder konjunkturbedingte Liquiditätsengpässe.

Bei der neuen Maßnahme des Landes gegen die Finanzkrise kommt Südtirols Bürgschaftsgenossenschaften, die sich erst vor kurzem zu einer Service-Plattform zusammengeschlossen haben, eine große Bedeutung zu. Es handelt sich um Confidi, die Garantiegenossenschaft für Handwerker, Terfidi, Fidimpresa und Socialfidi. Ihre Aufgabe besteht darin, Unternehmen den Zugang zu Bankkrediten zu erleichtern, indem Bürgschaften übernommen werden. „Somit üben Bürgschaftsgenossenschaften in Zeiten erschwerter Kreditbeschaffung eine zunehmend wichtige Funktion aus“, sagt Frick.

Die Bewertung und Prüfung der Bürgschaftsanfragen muss über die genannte Plattform der Bürgschaftsgenossenschaften erfolgen, während die Entscheidung über die Gewährung der Bürgschaft autonom von den einzelnen Garantiegenossenschaften getroffen wird. Nach der Entscheidung der Landesregierung wird jetzt kurzfristig ein Treffen mit allen Bürgschaftsgenossenschaften einberufen, um die Maßnahme schnellstmöglich starten zu lassen. Die Maßnahme findet Anwendung für Bürgschaften, die innerhalb 31. Dezember 2010 gewährt werden. Die einzelnen Bürgschaftsgenossenschaften können dieses Angebot der Landesregierung wahrnehmen und erhalten beim Auftreten von Ausfällen die entsprechenden Summen für deren Garantiefonds zugewiesen.

SAN

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