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Neue Tagessätze in den Altersheimen

LPA - Ab 1. Jänner 2009 werden die Tagessätze für Heimbewohner der Alters- und Pflegeheime neu berechnet. Das bedeutet nicht, dass höhere Preise angesetzt werden, heißt es aus dem Gesundheitsressort. Im Tagessatz werden aber die Kosten für Pflege und Betreuung im Heim ausgewiesen. Diesen Kostenanteil begleichen die Nutzer in Zukunft mit dem Pflegegeld, welches das Land an sie überweist.

Das Pflegegeld ist auch dazu da, um die Pflege und die Betreuung, die in und von Alten- und Pflegeheimen geleistet wird, zu bestreiten, so das Sozialressort. Um die Kosten für den Aufenthalt in den Heimen abzudecken, gewährt das Land für Heimbewohner zusätzlich zum Pflegegeld noch einen Zusatzbetrag monatlich, dessen Höhe je nach Heim variiert. Beide Beträge werden den Heimbewohnern persönlich und monatlich ausbezahlt. Die Heime wiederum stellen ihren Bewohnern für jeden Aufenthaltstag und je nach Pflegestufe einen Tagessatz in Rechnung. Bisher haben die Heime den Kostenanteil für Pflege und Betreuung nicht mit dem Bewohner, sondern mit dem Sanitätsbetrieb abgerechnet. Mit der Einführung der Pflegesicherung aber fließen die dafür vorgesehenen Mittel direkt an die pflegebedürftigen Personen. So haben diese Verfügbarkeit, um ihre Pflege und Betreuung zu bestreiten. Im Gegenzug weisen die Heime die Kosten für Pflege und Betreuung in ihrem Tagessatz aus.

Unverändert gegenüber dem Vorjahr bleibt im Jahr 2009 die Höhe der Eigenbeteiligung der Heimbewohner und deren Angehörigen.

Eine vollständige Informationen zu den neuen Tagessätzen ist in einem Informationsblatt des Sozialressorts an die Alten- und Pflegeheime zu finden.

SAN

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