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Barrierefreies Bauen: Neue Verordnung gestern genehmigt

(LPA) Öffentlich zugängliche Bauten, Plätze und Einrichtungen sollen so gebaut und ausgestattet werden, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen hindernisfreien Zugang haben. Eine technisch verbesserte Neuauflage der entsprechenden Verordnung hat die Landesregierung gestern (10. November) genehmigt.

Die 59 Artikel umfassende "Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen" ist gestern von den beiden Landesräten Florian Mussner und Richard Theiner der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt worden. Sie ist die Neuauflage einer bereits 2005 von der Landesregierung verabschiedeten Regelung, die notwendig geworden war, nachdem sich im Zuge der Umsetzung Möglichkeiten zur praktischen und normativen Verbesserung ergeben hatten.

In Absprache mit Fachleuten und Verbänden hat man das Regelwerk daraufhin neu gefasst, gestern wurde es von der Landesregierung genehmigt. Die Verordnung regelt die baulichen Vorschriften für eine behindertengerechte Ausstattung und Gestaltung von Gastbetrieben, Sportplätzen, Garagen, Zufahrten und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die allgemeine Beschilderung.

Mit den detaillierten Maßnahmen verfolgt die Landesregierung ein klares Ziel: "Wir müssen allen Menschen die freie und gleichberechtigte Teilhabe an möglichst vielen Lebensbereichen ermöglichen", so Landesrat Theiner. Dabei komme das barrierefreie Bauen Eltern, Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderungen zugute.

chr

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