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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 10. November

(LPA) Lehrergehälter, Brennercom-Aktien, entzogene Führerscheine, Wintergärten, Bücherschecks und die Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda: Dies war die Palette der Themen, mit denen sich die Landesregierung heute zu befassen hatte. Landeshauptmann Luis Durnwalder hat im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung die wichtigsten Beschlüsse erläutert.

Bau von Wintergärten geregelt

Wer seine Wohnung durch einen Wintergarten ergänzen möchte, kann die entsprechenden Spielregeln in der heute von der Landesregierung genehmigten Durchführungsverordnung zum Landesraumordnungsgesetz nachlesen. Demnach müssen die Wintergärten einige Voraussetzungen in Sachen Exposition und Sonneneinstrahlung erfüllen, dürfen über keine Heizung verfügen und auch eine bestimmte Größe nicht überschreiten. "Grundsätzlich dürfen die Wintergärten bis zu acht Prozent der Bruttogeschossfläche umfassen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Als Mindestfläche gilt allerdings eine Fläche von neun Quadratmetern, als Maximum eine von 30 Quadratmetern. Auch darf die Außenfassade des Wintergartens nicht mehr als 3,5 Meter von der Hausmauer entfernt angebracht werden.

Lehrerentlohnung: Bei Krankheit auch Landeszulage

Nach wie vor nicht einverstanden zeigt sich die Landesregierung mit der Brunetta-Verwaltungsreform, die die Kürzung der Gehälter von Beamten im Krankheitsfall vorsieht. Konkret wird Staatsbeamten im Falle eines nicht mehr als zehntägigen krankheitsbedingten Ausfalls nur noch das Grundgehalt ausgezahlt, alle Zulagen werden gestrichen. Diese Regelung gilt auch für die Lehrer in Südtirol, die formell immer noch Staatsangestellte sind.
"Wir wollten diese Regelung von vornherein nicht umsetzen, weil es das Problem der Schwänzer bei uns nicht in dem Maße gibt, wie in anderen Regionen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute. Entsprechend wollte man die Lehrer auch im Krankheitsfalle voll entlohnen, wogegen allerdings die Regierung Einspruch erhoben hatte. Nachdem die Zuständigkeit des Landes für das Lehrpersonal nur eine delegierte sei, müssten die Rahmenbedingungen des Staates eingehalten werden.
Die Landesregierung hat heute einen Ausweg aus diesem Dilemma eingeschlagen, indem sie den Lehrern im Krankheitsfall auch die so genannte Landeszulage auszahlen will. "Diese ist nicht eine Zulage im klassischen Sinne, sondern - wie von der entsprechenden Durchführungsbestimmung vorgesehen - eine Ergänzung des Grundgehalts", so der Landeshauptmann. Entsprechend könne die Landeszulage als Teil des Grundgehalts auch im Krankheitsfall weiter gezahlt werden. 
Für die Zweisprachigkeitszulage müsse die Situation allerdings noch eingehend geprüft werden. Auch sei noch nicht klar, wie verfahren werden müsse, wenn eine Lehrperson krankheitsbedingt mehr als zehn Tage ausfalle. "Wird dann auch für die ersten zehn Tage das volle Gehalt samt Zulagen gezahlt oder fällt dieses erst nach Ablauf der zehn Tage an?", fragt sich Durnwalder. Die rechtliche Situation werde nun bis kommenden Montag geprüft, der entsprechende Bericht dann der Landesregierung vorgelegt.

Mobilitätsagentur: Statut genehmigt

Die Landesregierung hat heute das Statut der neuen Mobilitätsagentur genehmigt. Diese soll die Aufgaben übernehmen, die bisher an die SAD-Tochter "Sii" ausgelagert waren, etwa die Kontrolle der Konzessionäre oder die Information in Sachen Fahrpläne. "Wir haben für diese Dienste bis dato rund 3,3 Millionen Euro jährlich gezahlt und sind der Meinung, dass eine landeseigene Agentur dies wesentlich günstiger übernehmen könnte", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Die Mobilitätsagentur wird insgesamt sechs Mitarbeiter haben, über die Stellenpläne, Einstellungen und das Jahresprogramm entscheidet die Landesregierung.

Brennercom: Zuschlag für Aktienkauf gegeben

Die Landesregierung ist heute über den Ausgang der Verkaufsausschreibung von insgesamt 10.252 Aktien des Telekomunternehmens Brennercom AG informiert worden. An dieser Ausschreibung hat sich als einziges Unternehmen "KM Invest GmbH" aus Innsbruck beteiligt, das auch den Zuschlag für den Kauf bekommen hat.
Land und Gemeinde Bozen haben zusammen 25 Prozent der Aktien von Brennercom abgegeben, wobei der Löwenanteil mit 22,29 Prozent im Besitz des Landes war. Für diesen Anteil kassiert das Land eine Summe von 10,7 Millionen Euro, der Aktienwert beträgt 6,4 Millionen Euro. "Damit haben wir mit dem Brennercom-Aktienverkauf einen satten Gewinn von 4,3 Millionen Euro gemacht", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. Nach dem Verkauf hält das Land noch 44 Prozent der Brennercom-Aktien.

Prüfungskommissare für Zweisprachigkeit: Ausschreibung

Im Einvernehmen mit dem Regierungskommissariat macht sich die Landesregierung auf die Suche nach Prüfungskommissaren für die Zweisprachigkeitsprüfung, und zwar nach solchen italienischer Muttersprache. Die entsprechende Ausschreibung hat die Landesregierung heute beschlossen.
Die Ausschreibung findet vor dem Hintergrund eines EU-Urteils statt, mit dem das Prinzip der Zweisprachigkeit in Südtirol zwar anerkannt, in dem aber auch festgeschrieben worden war, dass die amtliche Zweisprachigkeitsprüfung nicht die einzige Instanz sein könne, über die die Zweisprachigkeit attestiert werden könne. "Wir haben aufgrund dieses Urteils eine Druchführungsbestimmung ausgearbeitet, die auch Alternativen zur Zweisprachigkeitsprüfung vorsieht, allerdings liegt diese nun seit einem Jahr bei der Regierung in Rom, ohne dass sie verabschiedet worden wäre", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute. Nachdem in der Zwischenzeit aber einige Prüfungskommissare der italienischen Sprachgruppe ausgeschieden seien, würden diese nun nachbesetzt. Die Besetzung der Stellen über die Ausschreibung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren, also bis ins Jahr 2010.

Fünfjährige Zusammenarbeit mit Uganda

Nicht mehr nur punktuell, sondern systematisch will das Land Südtirol im Bezirk Gulu in Uganda unterstützend tätig sein. "Bereits seit einigen Jahren finanzieren wir dort unterschiedliche Projekte, jetzt wollen wir diese Zusammenarbeit aber längerfristig anlegen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Die Landesregierung hat deshalb den Landeshauptmann ermächtigt, ein Partnerschaftsabkommen mit Gulu zu unterzeichnen, das auf fünf Jahre angelegt ist und Hilfe in Höhe von 600.000 Euro umfasst. "Vorgesehen sind Projekte im Bereich der Gesundheitsversorgung, der Bildung aber auch der Wirtschaft", so Durnwalder.
Das Abkommen wird im Rahmen der Europäischen Entwicklungstage unterzeichnet, die von 15. bis 17. November in Straßburg stattfinden werden. Dies, weil auch die EU solche mittel- und langfristige Entwicklungspartnerschaften befürwortet.

Europäischer Qualifikationsrahmen für Weiterbildung

Das lebenslange Lernen soll in Zukunft auch über die Grenzen hinweg Anerkennung finden. Allerdings gestaltet sich dies als schwierig, weil zahlreiche Aus- und Weiterbildungen in anderen Staaten kein Pendant finden. Vor allem in der Berufsbildung gebe es häufig Schwierigkeiten mit der Anerkennung von Qualifikationen, auch "weil das Südtiroler System der Berufsbildung eher mit jenem in deutschsprachigen Ländern verwandt ist, als mit jenem in Italien", so Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
"Wir haben deshalb den Weg für Verhandlungen mit dem Staat aber auch mit anderen europäischen Staaten frei gemacht, damit Südtiroler Qualifikationen möglichst breite Anerkennung finden", so der Landeshauptmann. Die Verhandlungen wird Georg Flora, langjähriger Direktor der Fachschule für Landwirtschaft Fürstenburg, leiten.

Bücherscheck auf für Abendschüler

Die Landesregierung hat heute einen Beschluss aus der vorigen Woche präzisiert, und zwar jenen zu den Bücherschecks für Schüler. Diese soll es, so die heutige Ergänzung, auch für Abendschüler geben. Sie werden mit Lehrlingen gleichgestellt, nachdem sie die Ausbildung berufsbegleitend durchlaufen und damit auf ein eigenes Einkommen zählen können. Konkret heißt dies, dass Abendschüler mit einem Bücherscheck in Höhe von 60 Euro jährlich rechnen können.

Alkohol: Bericht über Prozedur bei Führerscheinentzug

Vom zuständigen Landesrat Thomas Widmann hat die Landesregierung heute einen Bericht über die Prozeduren beim Führerscheinentzug aufgrund von Alkoholmissbrauch eingeholt. "Dies, weil die Klagen nicht abreißen, dass der Entzug des Führerscheins in Südtirol strenger gehandhabt werde als anderswo", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
Dieser Eindruck wurde heute allerdings nicht untermauert. "Das Vorgehen ist bei uns nicht strenger als in anderen Regionen, in manchen Details gehen andere sogar noch weiter als wir", so der Landeshauptmann, der auf das Beispiel einer Region verweist, die Lenkern nach dreimaligem Entzug des Führerscheins wegen eines zu hohen Alkoholpegels im Blut zeitlebens das Recht auf einen Führerschein abspreche.
"Auch was den Vorwurf von bei uns übertrieben langen Wartezeiten betrifft, sprechen die Fakten eine andere Sprache", so Durnwalder. Wartezeiten gebe es de facto nämlich keine.
Geändert wird allerdings eine Regelung, die vom Alkohol-Sünder ein doppeltes ärztliches Attest verlangt, in dem seine Fahrtüchtigkeit bescheinigt wird. "Wir sind der Meinung, dass ein solches Attest ausreichen sollte, nachdem wir sonst doppelgleisig fahren und dem Bürger ein unnötiges Mehr an Bürokratie aufbürden", so der Landeshauptmann. Grundsätzlich, so Durnwalder heute, werde man die Prozeduren der Verwaltung auf solche und ähnliche Doppelgleisigkeiten hin durchforsten und diese beseitigen.

chr

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