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Wettbewerbe: Staatsrat bestätigt Grundsatz der Zweisprachigkeit

(LPA) Gut Ding braucht Weile: Nachdem das Land zwei Wettbewerbe der Einnahmen-Agentur aus dem Jahr 2001 wegen Verletzung der Zweisprachigkeit angefochten und vom Verwaltungsgericht Recht bekommen hatte, hat nun der Staatsrat dieses Urteil bestätigt. "Damit hat der Staatsrat die Regelung von Zweisprachigkeit und Proporz gestärkt", so Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit.

Das Land hatte die beiden Auswahlverfahren der staatlichen Einnahmen-Agentur seinerzeit vor dem Verwaltungsgericht in Bozen angefochten. Dies, weil die Wettbewerbsausschreibung vorsah, dass die Bewerber die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen mussten. Vielmehr sollten sie den Nachweis der Zweisprachigkeit erst bei Arbeitsantritt erbringen.

Bereits das Bozner Verwaltungsgericht hatte diese Praxis in seinem Urteil als nicht rechtens bewertet und die beiden Auswahlverfahren daher aufgehoben. Dieses Urteil habe der Staatsrat nun bestätigt und zudem einige wichtige Grundsätze in diesem Zusammenhang explizit formuliert, wie Abteilungsdirektor Sinn erläutert. So habe der Staatsrat in seinem Urteil ganz klar festgehalten, dass der Zweisprachigkeitsnachweis jedes Bewerbers bereits bei Abgabe des Teilnahmegesuchs vorliegen müsse.

chr

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