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Beschlüsse der Landesregierung vom 29. September 2008

LPA - Die Landesregierung hat heute, 29. September 2008, die Wohnbaudarlehen zwischen zehn und 33,33 Prozent angehoben. Außerdem hat sie Grundsätze zur Umsetzung der Gelmini-Reform der Schule beschlossen sowie, einen Einigungsvorschlag mit den Ötzi-Entdeckern und einen Lösungsvorschlag für den Parkplatz des Bozner Krankenhauses vorgelegt.

Urteil des Staatsrates zur Schließung von Lokalen wird angefochten

Gegen die Entscheidung des Staatsrates in Sachen Schließung von Lokalen durch den Regierungskommissar oder die Quästur im Sinne der „öffentlichen Ordnung“ will die Landesregierung nun beim Kassationsgericht Rekurs einreichen. In zwei Instanzen hatte das Land, das die Kompetenzen in dieser Angelegenheit für sich beansprucht, bereits recht bekommen, vor dem Staatsrat allerdings verloren. „In den vergangenen 20 Jahren hat das Land solche Schließungen auf Antrag der Quästur oder des Regierungskommissars vorgenommen, nun soll die Praxis plötzlich eine andere sein“, so der Landeshauptmann.

 

Gemeinden bekommen Geld für Wartung der ländlichen Straßen

Insgesamt 2,5 Millionen Euro hat die Landesregierung den Gemeinden für die Instandhaltung der ländlichen Straßen zugewiesen. Damit sollen rund 3500 Kilometer Straßen besser gewartet werden. Die Gemeinden bekommen rund 600 Euro pro Straßenkilometer in ihrem Gebiet.

 

150.000 Euro Abfindung für Ötzi-Entdecker

Maximal 150.000 Euro will die Landesregierung den Entdeckern der 5000 Jahre alten Gletschermumie Ötzi, der Familie Simon, als Abfindung zahlen. „Die Rechtsämter des Landes werden nun die entsprechenden Verträge vorbereiten und der Streit kann endlich abgeschlossen werden“, sagte der Landeshauptmann. Der Anwalt der Familie Simon habe mitgeteilt, die Summe von 150.000 Euro werde akzeptiert. Die Rechtsanwalts- und Gerichtsspesen solle jede Partei selbst tragen, so die Auffassung der Landesregierung. Allerdings sei man bereit, über eventuelle Ausgleichszahlungen zu reden, so der Landeshauptmann.

 

Musikkonservatorium: Coletti als Präsident bestätigt

Den Direktor des Musikkonservatoriums „Monteverdi“ in Bozen haben die Lehrer mit Felix Resch selbst gewählt, während die Landesregierung nun aus einem Dreiervorschlag den Präsidenten ausgesucht hat. Als Präsident wurde Sergio Coletti bestätigt. Als Experten für den Verwaltungsrat entsendet die Landesregierung Jürgen Köllensperger.

 

Gelmini-Dekret: Mehrere Punkte mit Ministerin besprechen

Über die Anwendung des von Unterrichtsministerin Mariastella Gelmini erlassenen Schulreformdekrets hat die Landesregierung heute befunden. In mehreren Punkten stimmt sie mit der Marschroute der Ministerin nicht überein. Der Bildungslandesrat soll deshalb in den kommenden drei Wochen die Unterrichtsministerin über die Auffassung der Landesregierung informieren und mit ihr verhandeln.

Die Rückkehr zum Ein-Lehrer-System in der Grundschule will die Landesregierung in Südtirol nicht umsetzen. Ihre Auffassung in dieser Sache ist, dass durch das Mehr-Lehrer-System besser auf die Lernbedürfnisse der Schüler eingegangen werden könne. „In diesem Bereich liegen die Kompetenzen beim Land“, sagte der Landeshauptmann.

Das Fach „Staatsbürgerkunde und Grundzüge der Verfassung“, das auf Staatsebene in den Oberschulen neu eingeführt werden soll, gebe es an den Südtiroler Schulen bereits, so der Landeshauptmann.

Von der Einführung der Benotung in Ziffern von eins bis zehn ist die Landesregierung nicht angetan. Es brauche nach Ansicht der Landesregierung auf alle Fälle auch ein analytisches, also ein beschreibendes Urteil der Leistungen und Kompetenzen der Schüler, sei es in der Grundschule, wo eine solche Beurteilung auch parallel vorgesehen ist, aber auch in der Mittelschule. Allein mit Ziffern wären die Leistungen und Kompetenzen der Schüler sehr schwierig zu bewerten, so der Landeshauptmann.

Auch die Betragensnote will die Landesregierung nicht so streng interpretiert wissen, wie der Staat. Sie soll nicht in den Notendurchschnitt mit eingerechnet werden und - falls sie negativ ist – auch nicht automatisch zur Nichtversetzung führen, erläuterte der Landeshauptmann.

 

Wohnbaudarlehen erhöht

Über höhere Wohnbaudarlehen können sich vor allem die Familien freuen. Die Landesregierung hat nun Erhöhungen von zehn Prozent für Einzelnen und Paare sowie zwischen 20 und 33,33 Prozent für Familien beschlossen. Damit werde eine wichtige Maßnahme für eine bessere Wohnbauförderung getroffen, erklärte der Landeshauptmann. Auch der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Reform der Wohnbauförderung liegt bereits im Landtag, kann aber, wie es derzeit aussieht, nicht mehr, oder nur mehr zum Teil genehmigt werden und muss an den neuen Landtag weitergereicht werden. Von den 65 Artikeln sollten deshalb, geht es nach der Landesregierung, die fünf wesentlichen Punkte herausgenommen und noch im Oktober behandelt werden, sagte der Landeshauptmann. Es gelte, die  Dauer der Ansässigkeit von Nicht-EU-Bürger für die Zulassung von Förderung zum Kauf und Bau für geförderte Wohnungen usw. auf fünf Jahre anzuheben. Weiters sollten getrennte Ranglisten für EU- und Nicht-EU-Bürger eingeführt werden, wobei die Aufteilung der verfügbaren Wohnungen und Mittel auf die beiden Listen von der Landesregierung aufgrund des Bedarfs festgelegt werden solle. Wesentlich sei außerdem die Förderung von jungen Familien, in denen Mann und Frau arbeiten. Sie sollen in den ersten fünf Jahren ihr Einkommen zusammenzählen und durch zwei dividieren und so mehr Förderung kassieren können. Wichtig sei zudem die Mittelstandsförderung, sagte der Landeshauptmann.

Dominikanerkirche für zehn Jahre an Dompfarrei

Für weitere zehn Jahre will die Landesregierung die Bozner Dominikanerkirche, die in Landesbesitz ist, kostenlos der Dompfarrei zur Nutzung überlassen. Der entsprechende Vertrag soll verlängert werden. Das Land hatte die Kirche vom Staat überlassen bekommen.

 

Beiträge für Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Festgelegt hat die Landesregierung nun auch die Kriterien für die Förderung für die Umstellung von einer Weinsorte auf eine andere oder die Umstrukturierung der Pflegesysteme. Um in den Genuss einer finanziellen Zuwendung zu kommen, müssen die Weinbauern mindestens 1500 Quadratmeter Rebfläche umstrukturieren oder umstellen. Sie können einen Beitrag bis zu 25 Prozent der anerkannten Kosten bekommen, die je nach Hanglage berechnet werden. Bei einer Hanglage über 40 Prozent Neigung werden beispielsweise 40.000 Euro für die Erstellungskosten und 5000 Euro für die Rodungskosten berechnet. Die Beitragsvergabe ist laut Landeshauptmann die erste Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der neuen Weinmarktordnung über den ländlichen Entwicklungsplan.

 

Parken beim Krankenhaus kostet nur mehr 1,20 Euro

Besucher des Bozner Krankenhauses sollen künftig statt 1,80 Euro nur mehr 1,20 Euro bezahlen müssen. Darauf hat sich die Landesregierung nun geeinigt. Ab vier Stunden Parkzeit fallen nur mehr 50 Cent pro Stunde an. Allerdings muss das Land die Differenz an das Unternehmen zurückzahlen, das den Parkplatz führt. Parken ohne zu zahlen, sollen künftig Chemotherapie-Patienten, Dialyse-Patienten und Hämatologie-Patienten. Kostenlos parken sollen auch die Eltern von Kindern, die operiert werden, die auf der Neugeborenen-Intensivstation liegen oder in der Pädiatrie aufgenommen sind sowie Verwandte von Patienten im Endstadium ihrer Krankheit. Von den Parkgebühren ausgenommen sind zudem Invaliden und Blutspender sowie freiwillige Helfer. Insgesamt rechnet die Landesregierung mit Kosten von 400.000 Euro für diese Maßnahme, die das Land ein Jahr zur Probe umsetzen wird. Dazu kommt eine neue Regelung der Parkkosten für Mitarbeiter. Die Landesregierung stellt hier lediglich die Forderung von Einnahmen in Höhe von 186.000 Euro jährlich. Wie diese auf die einzelnen Mitarbeiter im Krankenhaus aufgeteitl werden, ist nun vom Gesundheitsbezirk Bozen zu entscheiden.

SAN

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