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Beschlüsse der Landesregierung vom 8. September 2008

LPA - Der Vermietung von Almhütten an Urlauber will die Landesregierung, wie heute, 8. September, beschlossen, einen Riegel vorschieben und den Bau von Bienenständen genau regeln. Außerdem hat sie die Ermächtigung für die Unterzeichnung des Landeskollektivertrags für die Lehrer gegeben. Rund 30 Millionen Euro investiert die Landesregierung ins Jahresprogramm für Forschung und Entwicklung.

Rekurs in Sachen zweisprachige Beipackzettel für Medikamente

Die Beipackzettel für Medikamente müssen zweisprachig sein, um Bürger nicht zu gefährden, hat der Landeshauptmann nochmals bekräftigt. In diesem Sinne hat die Landesregierung beschlossen,  das Urteil des Landesgerichts in Sachen Zweisprachigkeit bei Medikamenten anzufechten.  Die Landesregierung ist nach wie vor überzeugt, dass der Hersteller für zweisprachige Beipackzettel Sorge zu tragen habe. Das Bozner Landesgericht war der Auffassung, dass dies die Pflicht der Grosshändler sei.

 

Fahrtkostenzuschuss für Heimatferne

Die Südtiroler Heimatfernen sollen den gleichen Fahrtkostenzuschuss bekommen, wie jene aus dem Trentino, wenn sie am 26. Oktober zu den Landtagswahlen anreisen, bekräftigte heute die Landesregierung. Während beispielsweise für die Südtiroler Heimatfernen aus Vorarlberg, Tirol oder der Schweiz Rückvergütungen von 77 Euro vorgesehen waren, sollten die Trentiner Heimatfernen das Doppelte nämlich 154 Euro bekommen. Die Landesregierung hat nun die zuständigen Ämter beauftragt, die Möglichkeiten auszuloten diesen Unterschied auszugleichen. Falls notwendig soll bereits in dieser Woche im Landtag ein entsprechender Artikel behandelt werden.

 

Kranke Lehrer sollen auch Zulagen bekommen

Mit dem Artikel 133 des Staatsgesetzes, das die Vergütung bei der Krankheit von Lehrern regelt, hat sich die Landesregierung  befasst. Laut diesem Gesetz sollen Lehrer in den ersten zehn Krankheitstagen nur das Grundgehalt ausbezahlt bekommen, nicht aber die ihnen ansonsten zuerkannten Zulagen. Da das Land im Delegierungswege für die wirtschaftliche Behandlung der Lehrer zuständig ist, will die Landesregierung nun darauf pochen, dass die Lehrer wie alle anderen Angestellten im öffentlichen Dienst auch für die ersten zehn Krankheitstage das Gehalt samt aller Zulagen bekommen.

 

30 Millionen Euro fürs Jahresprogramm für Forschung und Entwicklung

Nach den Kriterien hat die Landesregierung nun auch das Jahresprogramm für Forschung und Entwicklung genehmigt. Insgesamt sind für die Umsetzung des Programms rund 30 Millionen Euro vorgesehen. Die einzelnen Projekte stammen von Privaten, von Forschungsinstituten, Betrieben aber auch von der Europäischen Akademie (Eurac) und der Freien Universität Bozen. Direkt, also über das Landesgesetz zur Innoation und Forschung, werden vom Land rund 13 Millionen Euro finanziert. Weitere 16 Millionen Euro werden über den Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt.

 

Urlaub auf dem Bauernhof und auf der Alm

Die Grundsätze für die so genannten Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe (UaB-Betriebe) hat die Landesregierung heute nochmals besprochen. Das Gesetz für den UaB wird diese Woche im Landtag behandelt.

Almhütten sollen nach Ansicht der Landesregierung nicht längere Öffnungszeiten haben dürfen als andere Gastbetriebe in den Dörfern.

Die UaB-Betriebe müssen garantieren, dass sie Produkte verabreichen, die zumindest zu 30 Prozent aus Eigenproduktion, zu 50 Prozent von Südtiroler Betrieben und maximal zu 20 Prozent aus der Produktion außer Landes stammen.

Die Vermietung von Almhütten oder Zimmern in Almhütten an Urlaubsgäste will die Landesregierung nun nicht mehr zulassen. Besonders auf der Latzfonser Alm, der Villanderer Alm und im Gsieser Tal sei es letzthin üblich gewesen Hütten auszubauen und an Urlaubsgäste zu vermieten, erklärte der Landeshauptmann. Alle Bauern, die bisher eine Lizenz für solche Vermietungen von der Gemeinde gehabt haben, dürfen weiterhin Urlauber bei sich aufnehmen. Künftig sollen solche Unterbringungen aber nicht mehr möglich sein. Es gebe Probleme mit der Urbanistik, weil sich die Hütten im landwirtschaftlichen Grün befänden, und zudem entstünden Probleme mit den Genehmigungen für das Befahren der Almstraßen, erläuterte der Landeshauptmann. Die Landesregierung wolle deshalb, dass die Almhütten für die Unterbringung der bäuerlichen Familie und der Hirten reserviert blieben, unterstrich er.

 

BBT: Kapitalaufstockung

Das Land beteiligt sich, wie von der Landesregierung beschlossen, an der Kapitalaufstockung der BBT-Finanzierungsgesellschaft „T.F.B. – Tunnel Ferroviario del Brennero – Finanziaria di partecipazione AG“. Nachdem die Provinz Verona diese allerdings nicht mitmacht, hat das Land deren Anteil an der Aufstockung im Verhältnis zu den eigenen Anteilen übernommen. Dafür wurde bereits eine erste Rate in Höhe von 365.000 Euro bezahlt, die zweite Rate in Höhe von 18.000 Euro hat die Landesregierung heute bereit gestellt.

 

Weniger Bürokratiekosten: Arbeitsgruppe steht

Wie hoch die Bürokratiekosten in Südtirol sind, soll die EURAC gemeinsam mit einem europaweit führenden Rambøll-Institut zur Entbürokratisierung aus Hamburg im Auftrag der Landesregierung ermitteln. In einem zweiten Schritt sollen daraufhin die Verwaltungslasten reduziert werden. Damit dies geschehen kann, braucht es auch das Wissen der Führungskräfte im Landesbetrieb. Die Landesregierung hat deshalb eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Generaldirektion bzw. der zentralen Dienste, des Finanzressorts, der Anwaltschaft des Landes, des Landesinstituts für Statistik (ASTAT), der Prüfstelle, der Personalabteilung und des Ressorts für Informationstechnik ernannt. Dieser gehören Patrizia Nogler, Ulrich Stofner, Eros Magnago, Renate von Guggenberg, Alfred Aberer, Albert Plitzner, Engelbert Schaller und Albert Wurzer an.

 

Richtlinien für Bienenstände

Damit Bienenhäuschen nicht zum Wochenend- oder Ferienhäuschen werden, hat die Landesregierung nun eigene Richtlinien für Bienenstände im landwirtschaftlichen Grün erstellt. Die über 3000 Imker sollen ihre Bienenstöcke angemessen unterbringen können und auch zu ihren Ständen hinfahren können. Wie von der Landeregierung vorgesehen, dürfen die normalen Bienenstände künftig nicht mehr als eine Fläche von 20 Quadratmeter einnehmen und die Lehrbienenstände nicht mehr als 50 Quadratmeter. Wer einen Bienestand bauen möchte, muss zudem nachweisen, dass er Imker ist. Das bedeutet, er muss den Ausbildungskurs besucht haben und das entsprechende Abschlussdiplom vorlegen oder nachweisen, dass er drei Jahre lang als Imker tätig war.

 

Neue Stiftung für die Dolomiten als Weltnaturerbe der UNESCO

Um die Eintragung der Dolomiten als Weltnaturerbe der UNESCO über die Bühne zu bringen und danach eine einheitliche Entwicklung des Dolomitengebiets im Einklang mit den UNESCO-Richtlinien voranzutreiben, wollen die Provinzen Bozen, Belluno, Poderone, Trient und Udine eine Stiftung aus der Taufe heben. Die Stiftung soll den Namen „Dolomiti-Dolomiten-Dolomites-Dolomitis UNESCO“ tragen und einen eigenen Verwaltungsrat, einen Aufsichtsrat und eine Generaldirektion haben, was von der Landesregierung gutgeheißen wurde.

 

Sensibilisierungskampagne „SOS Zebra“

Passend zu den 52 Plakaten die rechtzeitig vor Schulbeginn  an den Straßen alle Fahrer auf die Zebrastreifen hinweisen, verschickt das Ressort für öffentliche Arbeiten dieser Tage im Auftrag der Landesregierung auch eine Broschüre, in der die Schüler Tipps fürs Überqueren der Zebrastreifen bekommen. Vielerorts waren die Schüler bereits selbst aktiv und haben Plakate und Hinweisschilder für gefährliche Straßenabschnitt gemalt, die die Fahrer zu langsameren Fahren und zum Bremsen an den Zebrastreifen anregen sollen. Der Landesstraßendienst hat viele dieser Aktion fotografisch festgehalten. Nun sind die Bilder in der Broschüre zu sehen. Gemeinsam mit den Lehrern und Ordnungskräften sollen die Schüler nun lernen, Zebrastreifen sicher zu überqueren.

 

Kinderärzte bekommen mehr Geld

Die Landesregierung hat die Agentur für Vertragsverhandlungen ermächtigt, das Gehalt der 54 Kinderärzte freier Wahl an die Infaltion anzupassen, und zwar vom 1. Jänner 2008 bis zum 31. Dezember 2010. Insgesamt entstehen Kosten von 8,6 Millionen Euro.

 

Ja zu Landeskollektivvertrag für rund 10.000 Lehrer

Grünes Licht hat die Landesregierung außerdem für die Unterzeichnung des wirtschaftlichen Teils des Landeskollektivertrags für die Lehrer und Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen für 2007 bis 2008 gegeben. Die Lehrer und Erzieher bekommen eine Anpassung ihres Gehalts an die Inflation. Ab 1. April 2007 wurde das Gehalt um 3,3 Prozent angehoben und vom 1. Juli 2008 um 3,8 Prozent. Für 2007/2008 entstehen somit für das Land Mehrausgaben von 26,8 Millionen Euro von denen allerdings, wie der Landeshauptmann betonte, rund 10.000 Lehrer profitierten. Für das Jahr 2009 fallen Mehrkosten von 31 Millionen Euro an.

Befasst hat sich die Landesregierung auch mit dem Zweisprachigkeitsnachweis. Diesen mussten bisher nur die Zweitsprachenlehrer verpflichtend für das ihre Einstufung entsprechene Niveau vorlegen, um eine Zulage zu bekommen. Niedrigere Zulagen wurden bisher auch an die Lehrer ausbezahlt, die einen Nachweis unter der für sie vorgesehenen Kategorie hatten. Über den Kollektivertrag soll die Sache mit dem Zweisprachigkeitsnachweis nun besser geregelt werden. Künftig sollen nun alle Lehrer, die neu eingestellt werden, einen Zweisprachigkeitsnachweis vorlegen müssen, der dem Niveau ihrer Einstufung entspricht, wenn sie eine Zulage erhalten wollen.

 

SAN

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