News / Archiv

News

Landwirtschaft: Direktvermarktung wird neu geregelt - Vereinfachungen

(LPA) Eine Reihe von Vereinfachungen hat die Landesregierung auf Vorschlag von Agrarlandesrat Hans Berger für die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte beschlossen. "Wir haben vor allem die baulichen Voraussetzungen vereinfacht, etwa jene für die Größe der Verarbeitungsräume, und handhaben sie flexibler, ohne deshalb die Sicherheit der Konsumenten aus den Augen zu verlieren", so Berger.

Mit der Vereinfachung verfolgt der Landesrat ein klares Ziel: "Regeln müssen einfach und verständlich sein, damit sich die Direktvermarkter auf das Produkt konzentrieren können und nicht auf die Regel", so Berger. Vereinfacht worden seien die Regeln für die Produzenten demnach überall dort, wo sich keinerlei negative Auswirkungen auf die Qualität und Produktsicherheit ergeben. "Sie zu garantieren, ist und bleibt unsere primäre Aufgabe", erklärt der Landesrat.

Mit dem neuen Dekret wird den Direktvermarktern mehr Freiraum zugestanden. "Es dürfen nun etwa auch Produkte von gepachteten Flächen herangezogen und auch wild wachsende Pflanzen gesammelt werden", so der Landesrat, der hofft, dass Bauern dadurch das Sortiment ihrer Produkte erweitern können. Dazu beitragen soll auch die Bestimmung, dass die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Rohprodukte spezialisierten Betrieben überlassen werden kann. "Klar ist, dass für den Verkauf der Produkte auf dem Bauernmarkt ein enger Bezug zum eigenen Hof nachgewiesen werden muss", so der Landesrat.

Die wohl größten Änderungen ergeben sich in Bezug auf die baulichen Anforderungen an Direktvermarkter. "Bisher war etwa die Größe der Verarbeitungsräume vorgeschrieben", erklärt Berger, "davon gehen wir nun aber ab und handhaben die Vorgaben flexibler." Auch andere strukturelle Vorgaben wurden abgeändert und den EU-Hygienevorschriften angepasst. Das Dekret hält zudem neue Möglichkeiten für Direktvermarkter bereit. So können sie Detailhandelsgeschäfte beliefern und künftig auch Milch direkt verkaufen. "Dafür haben wir die Möglichkeiten der Hauslieferung und von Abgabeautomaten vorgesehen", so Berger.

Zu guter Letzt wurden bürokratische Abläufe vereinfacht. "Nimmt jemand seine Tätigkeit als Direktvermarkter auf, genügt - wie für andere Lebensmittelhersteller - eine Meldung an die Gemeinde", so Berger. Diese ist es, die sich dann mit Hygiene- oder tierärztlichem Dienst in Verbindung setzt. Das neue Direktvermarkter-Dekret muss nun noch vom Rechnungshof geprüft werden, danach kann es in Kraft treten.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap