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Änderung zum Landesplan für Schottergruben passiert erste Hürde

LPA - Ein Dutzend neue Abbaugebiete sowie 17 Anpassungen und Erweiterungen bestehender Abbaugebiete umfasst die Abänderung des Landesplans der Gruben, Steinbrüche und Torfstiche. Die Landesregierung hat heute, 14. Juli, den von Landesrat Werner Frick eingebrachten Entwurf gut geheißen. Damit hat der Entwurf für die Änderung des Plans die erste Hürde passiert.

„Alle 29 Abbaugebiete wurden der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen, die von der Europäischen Union zwingend vorgesehen ist“, erklärt Landesrat Frick. „Der Abbau soll Landschaft und Umwelt schonend erfolgen, deshalb verfolgen wir das Ziel, dass die Abbautätigkeit in dem Gebiet stattfindet, in dem gebaut wird“, sagt Frick. Nur damit könne man lange Transportwege vermeiden und die Belastung für Bewohner reduzieren.

Die Abbautätigkeit in Südtirol orientiert sich am Landesplan der Gruben. Die Abbaugebiete sind im Landesplan anhand von Karten anschaulich dargestellt und beschrieben. Die heute genehmigte Abänderung des Plans sieht eine Abbaumenge von etwa zwölf Millionen Kubikmetern verteilt auf alle Bezirke des Landes vor. Bei mehr als der Hälfte der Schottergruben handelt sich um Anpassungen und Erweiterung bereits vorhandener Gruben.

„Schottergruben sind für die Bautätigkeit in Südtirol unentbehrlich“, sagt Frick. „Die Baubranche benötigt Beton und Zement, die aus Inertmaterial, vor allem aus Sand und Schotter, zusammen gemischt werden“, erläutert der Landesrat. Bei der Erstellung des Landesplanes achte man darauf, dass die genehmigte Abbaumenge in etwa der Menge entspreche, die von der Baubranche benötigt werde. Jährlich wird in Südtirol in etwa 2,5 Millionen Kubikmeter Inertmaterial für Bauzwecke verwendet.

Der Entwurf zur Abänderung des Landesplans der Gruben, Steinbrüche und Torfstiche wird nun veröffentlicht und liegt zur Einsicht in Gemeinden auf. Nach einer abschließenden Begutachtung durch die Dienststellenkonferenz des Landes wird der Planentwurf der Landesregierung zur endgültigen Beschlussfassung der Landesregierung vorgelegt.

SAN

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