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Wohnbau: Landesregierung will Mittelstandsförderung und getrennte Ranglisten

LPA - Die Wohnbauförderung nimmt in Südtirols Landeshaushalt mit durchschnittlich 230 Millionen Euro einen ansehnlichen Platz ein. Um diese Geldmittel auch in Zukunft möglichst gerecht und wirksam einzusetzen, hat die Landesregierung das Wohnbauförderungsgesetz überarbeitet. Um den Wohnungsbedarf zur verringern, soll zudem ein zusätzliches Bauprogramm mit 3000 Wohnungen verwirklicht werden. LH Durnwalder und Wohnbaulandesrat Cigolla stellten die Neuerungen heute (Donnerstag, 10. Juli) vor.

LH Durnwalder, LR Cigolla und LR Frick bei der heutigen Vorstellung der Neuerungen im Bereich Wohnbauförderung

Mit Neuerungen im Bereich Wohnen wartet die Landesregierung auf. Zum einen werden Wohnbauförderung und finanzielle Wohnhilfen auf eine neue Gesetzesgrundlage gestellt, zum anderen sollen über ein weiteres Bauprogramm 3000 Wohnungen errichtet werden. "Der Bereich des Wohnens ist - nach der Zuwanderung und dem Kaufkraftschwund - ein weiterer Schwerpunktsektor, in dem wir Maßnahmen setzen wollen, um einerseits Grundrechte zu garantieren, andererseits einen sozialen Ausgleich zu schaffen", erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder zum Auftakt der heutigen Vorstellung.

Nahezu ein Jahr lang hat die Landesregierung an der Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes gefeilt, bis es im Juni verabschiedet und dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt wurde. "Ich hoffe, das der Gesetzentwurf noch im September vom amtierenden Landtag genehmigt werden kann", so der Landeshauptmann.

Zwei grundlegende Neuerungen umfasst der Gesetzentwurf: Er sieht getrennte Ranglisten für Zuwanderer vor und schafft die Voraussetzung für die so genannte Mittelstandsförderung.

"Die rund 6,7 Prozent Zuwanderer nehmen die Fördermittel im Bereich von Kauf, Sanierung und Bau kaum in Anspruch, auch bei den Institutswohnungen liegt ihr Anteil derzeit nur bei knapp 4,5 Prozent, allerdings beziehen sie 38 Prozent des Mietgeldes bei steigender Tendenz", betonte LH Durnwalder. Die Landesregierung habe sich nun auf die Einführung einer fünfjährigen regulären Aufenthaltszeit und einer ebenso langen Arbeitstätigkeit als Voraussetzung für den Zugang zu Wohnbauförderungsmaßnahmen für Zuwanderer verständigt, so der Landeshauptmann. Ebenso sei man für getrennte Ranglisten, da Einwanderer andere Voraussetzungen erfüllten als Einheimische.

Die zweite große Neuerung betrifft die Einführung der fünften Einkommensstufe mit bis zu 50.000 Euro bereinigtem Einkommen im Jahr 2007. "Der so genannte Mittelsstand läuft immer stärker Gefahr nach unten abzurutschen", so der Landeshauptmann, "mit dieser Maßnahme soll er künftig Zugang zu gefördertem Baugrund beziehungsweise zu Bau- oder Kaufförderung haben."

Die 62 Artikel umfassende Gesetzesnovelle sieht außerdem Erleichterungen für junge Paare vor, die Abschaffung der Landesüberwachungskommission, eine Neuregelung der Zwangsversteigerungen, Neuerungen beim Mietgeld mit der Abschaffung der Null-Mieten, die Verkleinerung des Verwaltungsrats des Wohnbauinstituts, die Verlängerung der Bindungen sowie die Möglichkeit für Körperschaften und nicht Gewinn orientierte Gesellschaften, Volkswohnungen mit finanzieller Unterstützung des Landes zu bauen oder zu kaufen. 

Über das zusätzliche Programm zum Bau von 3000 Wohnungen, mit dem die Landesregierung dem Wohnungsbedarf zu einem Teil decken will, berichtete Wohnbau-Landesrat Luigi Cigolla. Derzeit, lägen 9000 Ansuchen um Wohnbauförderung auf, von denen ein Großteil die Stadt Bozen betreffe. Für Bozen gäbe es zudem eine Warteliste mit 1500 Ansuchen. "Unser Programm steht, das Geld ist zweckgebunden, wichtig ist, dass die Grundflächen bereit gestellt werden", betonte der Wohnbau-Landesrat.

jw

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