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Qualitätszeichen: Standards für Fruchtsäfte festgelegt

(LPA) Fruchtsäfte, die das Südtiroler Qualitätszeichen tragen wollen, müssen besondere Qualitätsstandards erfüllen. Diese sind nun festgelegt worden, die Landesregierung hat das entsprechende Pflichtenheft genehmigt. Gutgeheißen wurden zudem die geänderten Pflichtenhefte für Milch und Milchprodukte, Gemüse und Kartoffeln sowie Heil- und Gewürzpflanzen.

Es ist die EU, die vorgibt, dass regionale Qualitätszeichen nur an Produkte vergeben werden können, die besondere Standards erfüllen. "Das Qualitätsniveau muss so definiert werden, dass es höher liegt als der handelstypische Standard", so Landesrat Werner Frick. Dies, um dem Konsumenten zu garantieren, dass, wo Qualität draufsteht, auch Qualität drin ist. Für die Fruchtsäfte heißt dies, dass nur der Direktsaft und das Fruchtmark von Kern-, Stein- und Beerenobst aus Südtirol mit einem geeigneten Reifegrad zu Fruchtsaft oder –nektar verarbeitet werden darf. Dies schreibt das neue Pflichtenheft ebenso vor, wie das Nachwaschen der Früchte mit Trinkwasser und die ausschließliche Verwendung von Saccharose und Honig zum Süßen des Nektars. "Das Obst muss aus integrierter, biologischer oder Global-Gap-Landwirtschaft oder aus Wildsammlung stammen", erklärt Landesrat Hans Berger.

Die Vorschriften im Pflichtenheft enthalten auch Hinweise zur Verarbeitung: Zur Saftherstellung dürfen die Früchte nach dem Zerkleinern nur gepresst werden, eine Extraktion des Saftes mit Wasser oder Dampf ist nicht zulässig. Bei der Herstellung des Fruchtmarks ist das Zerkleinern der Früchte nur mit einer Passiermaschine erlaubt. Zudem darf bei der Produktion von naturtrüben Säften der sedimentierbare Trub des Saftes nur mittels Absetzen oder Zentrifugieren entfernt werden.

"Mit der Genehmigung des Pflichtenheftes hat die Landesregierung den Weg frei gemacht, damit neben Apfelsaft auch Fruchtsäfte und Fruchtnektar beispielsweise aus Südtiroler Marillen, Erdbeeren oder Kirschen bei erfüllten Voraussetzungen das Qualitätszeichen führen können", so Frick. Fruchtsaft- und Fruchtnektar-Hersteller, die an einer Nutzung des Qualitätszeichens interessiert sind, können den dafür notwendigen Antrag ab sofort im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/qualitaetszeichen herunterladen.

chr

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