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Kündigung von Arbeitsverhältnissen sind wieder frei

LPA - Die römische Regierung hat die Bestimmung nach der Arbeitsverhältnisse von Seiten der Arbeitnehmer nur noch telematisch gekündigt werden durften abgeschafft. Dies teilt die Landesabteilung Arbeit mit.

Mit einer Notverordnung, die ab sofort in Kraft getreten ist, hat die römische Regierung am 25. Juni die Bestimmung abgeschafft, nach der Arbeitsverhältnisse von Seiten der Arbeitnehmer nur noch telematisch gekündigt werden durften. Bekanntlich durften seit März dieses Jahres die Kündigungen nur noch über ein offizielles Formular bzw. über Internet erfolgen. „Das bedeutete für unsere Arbeitsvermittlungszentrum eine hohe Zusatzbelastung“, erklärte der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn. „Die wenigsten Arbeitnehmer wussten wie sie dieses komplizierte Verfahren selbst durchführen konnten. Deshalb nehmen wir alle diese Maßnahme mit großer Erleichterung auf“, sagte Sinn.

Arbeitnehmer, die nunmehr ihr Arbeitsverhältnis kündigen möchten, können dies wieder frei und ohne Beistand der öffentlichen Verwaltung tun. Dies sei für die Arbeitnehmer sicherlich eine willkommende Rückkehr zum Staus von vorher, meint Sinn. Viele von ihnen hatten sich sogar frei nehmen müssen, um bei Arbeitsamt ihre Kündigung einzureichen, berichtet Abteilungsdirektor Sinn.

Die Notverordnung muss innerhalb der nächsten zwei Monate in ein Gesetz umgewandelt werden.

SAN

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