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Lohnunterschiede in Verwaltung geringer als behauptet und begründet

(LPA) Nicht unwidersprochen bleiben die Aussagen der Freiheitlichen über die unterschiedliche Entlohnung in der Landesverwaltung. Die Zahlen, so Engelbert Schaller, Direktor der Personalabteilung des Landes, seien irreführend, die Unterschiede bei weitem nicht so gravierend wie dargestellt und vor allem: sie seien begründet.

Als Beispiel für die Behauptung der ungleichen Entlohnung bei gleicher Arbeit hatten die Freiheitlichen Kindergärtnerinnen mit und ohne Uniabschluss herangezogen und behauptet, es gebe einen Lohnunterschied von 400 Euro. "Wenn man bedenkt, dass eine Universitätsstudentin mindestens vier Jahre auf der Uni verbracht hat und allein in dieser Zeit das Anfangsgehalt einer Kindergärtnerin mit Matura um drei Klassen gestiegen ist, dann beträgt der Gehaltsunterschied bei Dienstantritt der Uniabgängerin netto 173 Euro", so Schaller. Dazu komme, dass eine Uniabgängerin rund zehn bis 15 Jahre arbeiten müsse, um die für die Ausbildung getragenen Kosten, die nicht genossenen Gehälter und den Rückkauf der Pensionsjahre wettzumachen.

Auch stimme nicht, dass die Erfahrung älterer Berufskolleginnen kaum bewertet werde. "Das Gehalt von rund 40 Prozent der Kindergärtnerinnen liegt bereits über dem Anfangsgehalt der Uniabgängerinnen, weil die Maturantinnen in den ersten Jahren schnellere Gehaltssprünge machen", so der Direktor. Zudem verfüge jede zweite Kindergärtnerin nur über ein dreijähriges Kindergärtnerinnendiplom, beziehe aber seit Jahren das Gehalt der Maturantinnen. "Es stimmt, dass alle dieselbe Arbeit machen, es ist aber ebenso unbestritten, dass eine höhere Qualifikation nach und nach eine höhere Qualität der Arbeit gewährleistet", so Schaller. Die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit sei eine alte Gewerkschaftsdevise, von der diese sich nach und nach verabschiedet hätten.

Was hingegen die Berufsschullehrer angehe, so liefen dazu die Vertragsverhandlungen mit den Gewerkschaften schon seit einiger Zeit. "Die Verwaltung hat den Fachlehrern aus der Arbeitswelt bereits eine höhere Einstufung angeboten, dasselbe gilt für die Musikschullehrer", erklärt der Direktor. In der Zwischenzeit seien alle Gewerkschaften bereit, einen Gehaltsunterschied zwischen Lehrern mit Universitätsabschluss und jenen mit Matura bzw. den Fachlehrern aus der Arbeitswelt anzuerkennen. Und was die Straßenarbeiter betreffe, so sei die Behauptung falsch, dass zwischen jenen des Landes und den ehemaligen ANAS-Arbeitern Gehaltsunterschiede bestünden, die fast das doppelte erreichen würden.

chr

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