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LR Theiner: "Betreuung von psychisch Kranken in Südtirol erfolgreich"

LPA - „Die psychische Gesundheit ist ein immer größerer Faktor in unserer hyperkomplexen Welt. Unser Gesundheitswesen muss dem Rechnung tragen“, sagt Gesundheitslandesrat Richard Theiner anlässlich der Reform der Psychiatrie in Italien vor 30 Jahren. Am 13. Mai 1978 trat das so genannte Basaglia-Gesetz in Kraft. In Südtirol sei die menschliche Betreuung von psychisch Kranken erfolgreich umgesetzt worden, so Theiner.

LR Theiner: "Betreuung von psychisch Kranken in Südtirol erfolgreich"

Genau vor dreißig Jahren wurde die Psychiatrie auf Staatsebene grundlegend reformiert. Am 13. Mai 1978 trat das so genannte Basaglia-Gesetz in Kraft. Benannt ist das das Staatsgesetz Nr. 180 nach Dr. Franco Basaglia (1924-1980). Der Vertreter der „kritischen“ oder „demokratischen“ Psychiatrie hat das Gesetz wesentlich geprägt.

Der psychiatrische Patient gilt darin nicht mehr als „gefährliches Subjekt“, sondern als behandlungsbedürftiger Mensch mit allen bürgerlichen Rechten. Das neue Gesetz übertrug als erstes die Zuständigkeit für die  psychiatrischen Einrichtungen von der Gerichtsbehörde  auf die Gesundheitsbehörde. Zwangseinweisungen, die bis dahin oft willkürlich verfügt wurden, sind neu geregelt und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die traditionellen „Irrenanstalten“ wurden abgeschafft. Geschlossene psychiatrische Krankenhäuser wurden in offene Einrichtungen umgewandelt. Menschen mit psychischen Leiden sollten nicht weggesperrt, sondern möglichst offen und vor Ort betreut werden. Mit dem Ziel der gesellschaftlichen Rehabilitation vor Augen setzt das Reformgesetz auf Früherkennung, Vorsorge, offene Behandlung und Rehabilitation.

In Südtirol wurden die Grundlinien der psychiatrischen Reform bereits zwei Jahre früher, also 1976, vorweggenommen.  Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ wurde mit dem Landesgesetz Nr. 37/76 die Errichtung von Zentren für die geistige Gesundheit beschlossen Diese Zentren sind im Landespsychiatrieplan von 1996 noch einmal genauer definiert. „In Südtirol ist die menschliche Betreuung von psychisch Kranken erfolgreich umgesetzt worden. Das große Ziel der nächsten drei Jahre ist der Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit ambulanten und stationären Diensten“, erklärt Gesundheitslandesrat Richard Theiner. In der Betreuung psychisch Leidender lege man besonderen Wert auf die enge Zusammenarbeit von Gesundheits- und Sozialdiensten, betont der Landesrat. Auch Selbsthilfegruppen und Verbände von Angehörigen und Betroffenen seien wichtige Partner und würden deshalb gefördert und in die Betreuung eingebunden, so Theiner. Die finanziellen Aufwendungen des Landes im Bereich psychische Gesundheit sind laut Theiner beachtlich: Im Jahr 2006 wurden im öffentlichen Gesundheitsdienst 32.894.305 Euro und für Maßnahmen im Sozialwesen 7.682.593 Euro aufgewendet.

SAN

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