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Neuerungen zum Harmonisierungsdekret: LR Theiner informiert Sprengelleiter

LPA - Über die wichtigsten Änderungen in Sachen Harmonisierungsdekret hat Sozial- und Gesundheitslandesrat Richard Theiner heute, 9. Mai, die Leiter der Sozial- und Gesundheitssprengel im Detail informiert.

LR Theiner erläutert die Änderungen zum Harmonisierungsgesetz für die Sprengelleiter

Das so genannte Harmonisierungsdekret regelt zum einen die Leistungen der finanziellen Sozialhilfe wie das Mindesteinkommen usw. und zum anderen die Kostenbeteiligung  an den Sozialdiensten. Es geht auf der einen Seite darum, die wirtschaftlichen Situation der Haushalte festzustellen und auf der anderen Seite um die Regeln, nach denen Sozialhilfe gegeben und die Beteiligung an Kosten einzufordern ist.

Wie Landesrat Theiner erklärte, war es notwendig das Dekret anzupassen, weil  es im Laufe der Jahre neue Anforderungen gab. So mussten beispielsweise die Schenkungen in den Vermögensverhältnissen berücksichtigt werden.

Für Menschen mit Behinderungen wurden laut Theiner zusätzliche Erleichterungen eingeführt. Diese betreffen sowohl die Tarifbeteiligung von unterhaltspflichtigen Verwandten (Eltern bzw. Kinder), als auch die Regelung der Transportkosten zum Arbeitsplatz.

Die wichtigsten Änderungen im Harmonisierungsdekret ergeben sich durch das Gesetz zur Pflegesicherung. Das monatlich ausbezahlte Pflegegeld an die Betroffenen ändert nämlich die Tarifbeteiligung bei öffentlichen Pflegeleistungen. „Niemand soll durch die Pflegesicherung in seiner bisherigen Beitragsposition wirtschaftliche Nachteile erleiden“, unterstrich Theiner noch einmal einen wichtigen Grundsatz. Dies führe aber auch dazu, dass die Kostenbeteiligung an den Pflegeleistungen im Detail nicht so einfach zu bestimmen sei, sagte der Landesrat.

Auf die Sprengeldienste kommen nun einige Umstellungen zu. „Die Ämter und die Dienste sind bereits dabei, alle Vorbereitungen zu treffen und machen das sehr gut“, lobte Landesrat Theiner. Wie er erklärte, seien die Einstufungen voll im Gange, ebenso die Vorbereitungen zur Errichtung des Pflegefonds. Außerdem müsse die elektronische Datenverarbeitung angepasst werden. Mit den Altenheimen sei noch der Zusatzbeitrag zum Pflegegeld endgültig festzulegen.

„Wir haben uns dafür entschieden, bei der Pflegesicherung keinen Pflichtbeitrag einzuführen. Dafür bleibt der Grundssatz aufrecht, dass Dienstleistungen prinzipiell nicht kostenlos sein können“, betonte Theiner.

SAN

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