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Stipendien: "Kritik der Hochschülerschaft an Neuregelung unbegründet"

(LPA) "Die Neuregelung der Vergabe der Studienstipendien bringt nicht mit sich, dass die Beihilfen für manche Studierende in Gefahr sind." Dies stellt das Landesamt für Hochschulförderung klar und antwortet damit auf die Kritik der Südtiroler Hochschülerschaft (SH). Die Neuregelung wird am Montag der Landesregierung vorgelegt.

Bei der Anpassung der Wettbewerbsausschreibung zu den Studienbeihilfen für Universitätsstudenten seien - wie in jedem Jahr - auch die Vorschläge der SH eingeholt und ausführlich diskutiert worden, heißt es aus dem zuständigen Landesamt. Auch sei die Ausschreibung im Hochschulbeirat besprochen worden, in dem die SH mit zwei Mitgliedern vertreten sei. "Sehr lange wurde in der Sitzung über den erforderlichen Mindeststudienerfolg diskutiert", heißt es in der Stellungnahme des Landesamts für Hochschulförderung. So sei auch der von der SH eingebrachte Vorschlag, den Studienerfolg des Vorjahres zu bewerten und nicht mehr den Erfolg seit Studienbeginn, angenommen worden.

Die Mehrheit des Hochschulbeirats habe befunden, dass die erforderlichen Studienkredite (ECTS) nicht auf 40 ab dem 4. Jahr, sondern auf 45 festgelegt werden sollten. Nun kritisiert die SH, dass die Möglichkeit, Wochenstunden anstelle der Studienkredite anzugeben, abgeschafft worden sei und daher mancher Student keine Beihilfe erhalten werde. Tatsache sei aber, dass bereits im laufenden akademischen Jahr die Wochenstunden nur dann angegeben werden durften, wenn aufgrund der geltenden Studienordnung keine Studienkredite vergeben wurden.

Auch für das kommende akademische Jahr sei vorgesehen, den Studienerfolg wie bisher in ECTS anzugeben. Dazu besteht neben der Angabe des Gesamterfolgs seit Studienbeginn auch die Möglichkeit, nur jenen des Vorjahres anzugeben. Außerdem müsse klargestellt werden, dass Studierende an Universitäten, die keine ECTS vergeben, nicht benachteiligt seien, da die Wettbewerbsausschreibung für sie eine explizite Ausnahmeregelung vorsehe: Wo die Studienordnung keine Studienkredite vorsieht, reicht eine schriftliche Bestätigung der Universität über die Erreichung des Mindeststudienerfolgs, so das Landesamt für Hochschulförderung.

chr

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