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Gemeindewahlen Branzoll: Hinterlegung der Listenzeichen

(LPA) Am Freitag und Samstag, 11. und 12. April, können Parteien und Gruppierungen, die zu den Gemeindewahlen in Branzoll antreten wollen, ihre Listenzeichen hinterlegen. Die Hinterlegung beim Präsidium der Landesregierung bringt einen rechtlichen Schutz des Listenzeichens mit sich, ist aber lediglich fakultativ und hat keinerlei Einfluss auf die Teilnahme an den Wahlen.

Hinterlegt werden können die Listenzeichen am Freitag, 11. April, von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie am darauf folgenden Samstag, 12. April, von 8.00 bis 16.00 Uhr im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten im dritten Stock des Palais Widmann in der Bozner Crispistraße 3. Bei der Hinterlegung handelt es sich ausschließlich um die Möglichkeit, das eigene Listenzeichen rechtlich schützen zu lassen und so anderen Listen die Verwendung des selben Zeichens zu untersagen. Die hinterlegten Listenzeichen werden auf Plakaten veröffentlicht, und zwar in der Reihenfolge, wie sie sich aufgrund einer Auslosung ergibt.

Grundsätzlich gilt, dass die Listenzeichen vom Regional- oder Landessekretär bzw. vom Regional- oder Landesvorsitzenden einer Partei oder einer Gruppierung hinterlegt werden müssen. Sofern es sich um Parteien handelt, die auf gesamtstaatlicher Ebene aktiv sind, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht des jeweiligen gesamtstaatlichen Sekretärs oder Vorsitzenden der Partei bei der Hinterlegung vorgelegt werden. Sollte eine Gruppierung dagegen nur auf Landesebene aktiv sein, muss der Landessekretär bzw. -vorsitzende sich mittels eines Auszugs aus dem Ernennungsprotokoll als solcher ausweisen.

Zur Hinterlegung der Listenzeichen mitzubringen ist neben diesen Dokumenten das Listenzeichen selbst. Dieses muss auf Papier in dreifacher Ausfertigung in DIN-A-4-Größe und in Farbe vorgelegt werden. Wenn möglich, sollte das Symbol auch in digitaler Form auf einem Datenträger beigelegt werden. Von der Hinterlegung ausgeschlossen sind Listenzeichen, die mit jenen anderer Parteien identisch sind oder die mit diesen verwechselt werden können. Ebenso ausgeschlossen sind Symbole, in denen religiöse Sinnbilder oder Gegenstände aufgeführt sind.

Nähere Informationen zur Hinterlegung der Listenzeichen gibt es im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (Tel. 0471 412130; E-Mail: kabinett@provinz.bz.it).

chr

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