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Beschäftigungssituation Mann-Frau: Bericht bis 30. April

(LPA) Betriebe mit mehr als hundert Mitarbeitern müssen bis zum 30. April ihre Berichte darüber einreichen, wie die betriebsinterne Beschäftigungssituation von Männern und Frauen aussieht.

Empfängerin des Berichts ist die Gleichstellungsrätin, die bei der Landesabteilung Arbeit im neuen Landhaus 12 am Bozner Boden (Kaonikus-Michael-Gamper-Straße 1) angesiedelt ist. Der abzuliefernde Bericht muss sich auf die Jahre 2006 und 2007 beziehen und ist nach demselben Muster abzufassen, wie bereits die vorangegangenen regelmäßigen Meldungen. Säumige Unternehmen müssen mit einer Mahnung und gegebenenfalls auch mit einer Verwaltungsstrafe von 515 bis 2580 Euro rechnen.

chr

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