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Workshop zu den Rechtsnormen zur Chancengleichheit am 5. April

LPA - Der Landesbeirat für Chancengleichheit organisiert am 5. April in Bozen einen Workshop zur Entwicklung der Rechtsnormen zur Chancengleichheit auf europäischer Ebene. Interessierten sollten sich jetzt dazu anmelden.

Der EG-Vertrag enthielt von Anfang an eine Bestimmung über die Lohngleichheit von Frau und Mann. Seither hat sich das Recht zur Chancengleichheit auf europäischer Ebene sehr stark entwickelt. Heute enthält der Vertrag mehrere einschlägige Bestimmungen, und es gibt Richtlinien zu unterschiedlichen Themenbereichen. Dazu kommt die umfangreiche Rechtsprechung des Gerichtshofes in Luxemburg, welche dieses Recht schlagkräftig gemacht hat. Zwar vermögen rechtliche Vorschriften allein die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann nicht herzustellen, sie können dabei aber eine wichtige und nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Es ist deshalb besonders für Frauen wichtig, den durch das Recht vorgegebenen Rahmen zu kennen. Professorin Christa Tobler von der Universität Zürich wird beim Workshop des Landesbeirats für Chancengleichheit im Detail über alle wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Der Workshop findet am Samstag, 5. April 2008, von 9 bis 13 Uhr im Kolpinghaus, Spitalgasse 3, in Bozen statt. Interessierte sollten sich dazu im Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 411180/81 oder unter der E-Mail-Adresse frauenbuero@provinz.bz.it anmelden.

SAN

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