News / Archiv

News

Aus der Sitzung der Landesregierung vom 17. März

LPA – Von den Enteignungsentschädigungen über die Trainingsmöglichkeiten des FC Südtirol bis hin zur Reinigung der Krankenhauswäsche reicht die Themenpalette, mit der sich die Südtiroler Landesregierung heute (Montag, 17. März) befasst hat.

OMNIBUSGESETZ: Neue Enteignungsregelung

Mehr als die Hälfte der viereinhalbstündigen Sitzung nahm die Behandlung des so genannten Omnibus-Gesetzentwurfs in Kauf. „Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir eine Reihe von Maßnahmen, notwendigen Anpassungen und Änderungen auf den Weg bringen, für die es sich entweder nicht lohnt oder für die aus Zeitgründen nicht mehr die Möglichkeit besteht, ein eigenes Gesetz zu machen“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder in diesem Zusammenhang. So ist der Gesetzentwurf, der in einer ersten Fassung bereits von der zuständigen Gesetzgebungskommission überprüft und mit Änderungsvorschlägen an die Landesregierung zurück geleitet worden war, nun von dieser neuerdings erweitert worden. „Wir haben Änderungsvorschlägen der Gesetzgebungskommission zum Teil zugestimmt, zum Teil Ergänzungen vorgenommen, so dass der Text mittlerweile 73 Seiten umfasst. Wir rechnen damit, den Entwurf am Dienstag nach Ostern endgültig zu verabschieden“, so der Landeshauptmann.

Als schwierigsten Artikel im Gesetz bezeichnete er jenen über die Enteignungen. Ein Urteil des Verfassungsgerichts, wonach die bisherige Regelung nicht verfassungskonform sei, macht eine Neuregelung der Enteignungen notwendig. Um diese so schnell als möglich über die Bühne zu bringen, entschied man sich für den Weg über das Omnibus-Gesetz. „Nun gilt es einerseits, dem Urteil des Verfassungsgerichts Rechnung zu tragen, aber auch Bauwerber wie Grundeigentümer nicht vor den Kopf zu stoßen“, so Durnwalder weiter. Auf der heutigen Sitzung einigten sich die Regierungsmitglieder dahingehend, dass dem Besitzer das Recht zuerkannt werden solle, über 50 Prozent des für Wohnbauzwecke zu enteignenden Grundes frei zu verfügen. Der Besitzer kann also die Hälfte der Grundfläche frei veräußern, die öffentliche Verwaltung bezahlt für die restliche Fläche 50 Prozent des Baugrundpreises. Beansprucht der Besitzer dieses Recht nicht, stehen ihm für die gesamte Fläche 75 Prozent des Baugrundpreises zu, was dem staatlichen Enteignungsgesetz entspricht. Geht es um die Enteigung von Gewerbebauland, soll in Anlehnung an die staatlichen Bestimmungen eine Entschädigung von 75 Prozent des Baugrundpreises vorgesehen werden. „Mit dieser Regelung wird niemand glücklich sein“, nahm der Landeshauptmann etwaige Reaktionen vorweg.

Über das Omnibus-Gesetz will das Land außerdem für 15-Jährige die Möglichkeit schaffen, ein Arbeitsverhältnis einzugehen. Während die Gesetzeslage in Italien - im Zusammenhang mit der Anhebung der Schulpflicht auf zehn Jahre - Arbeitsverhältnisse für Jugendliche erste nach dem vollendeten 16. Lebensjahr ermöglicht, gibt die EU eine Altersgrenze von 15 Jahren vor. Auf diese europäische Vorgabe will sich das Land stützen, um Jugendlichen auch in Südtirol die Chance zu geben, bereits in jungen Jahren Arbeitserfahrung zu sammeln. „Derzeit können 15-Jährige nur über Praktika Arbeitserfahrung sammeln, wofür Pläne erstellt und Vereinbarungen zwischen Betrieben und Gewerkschaften geschlossen werden müssen. Die Bezahlung darf monatliche 500 Euro nicht überschreiten, die Jugendlichen werden nicht versichert“, so LH Durnwalder.
Im laufenden Jahr sind etwas mehr als 700 Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren von dem seit September 2007 geltenden Verbot betroffen.

MINERALÖLDEPOT: Findungskommission ernannt

Die Landesregierung strebt die Errichtung eines eigenen Mineralöldepot in Südtirol an. Ein eigenes Depot würde nicht nur die Auslieferungszeiten verkürzen, sondern würde sich auch positiv auf Südtirols Steuereinnahmen auswirken, erklärte der Landeshauptmann. Um mögliche Standorte auszumachen, ernannte die Landesregierung heute eine Kommission, in der die Landesräte Werner Frick und Thomas Widmann mit Vertretern der Zollbehörde und der Brenner-Autobahn-Gesellschaft zusammenarbeiten werden. Von dem zunächst ins Auge gefassten gemeinsamen Mineralöllager mit dem Trentino hat die Landesregierung inzwischen Abstand genommen.

SPORTANLAGEN IM TALFERGRÜN: Nutzung neu regeln

Die vom Land Südtirol errichteten und in Landesbesitz befindlichen  Sportanlagen im Talfergrün in Bozen sollten auch dem FC Südtirol zur Verfügung stehen. Mit diesem Vorzeichen wird die Landesregierung die Verhandlungen zur Vertragserneuerung über die Führung der Sportanlagen aufnehmen. Die Konzession, auf deren Grundlage das Land die Anlagen der Gemeinde Bozen zur Führung und Nutzung überlassen hat, läuft in wenigen Tagen, am 25. März, aus. Landeshauptmann Luis Durnwalder wird die Verhandlungen mit der Gemeinde Bozen führen, die er angesichts der Erfahrungen mit Drusus-Stadion bereits im Vorfeld als schwierig einstuft.

ÄRCHÄOLOGISCHE GRABUNGEN BESCHLEUNIGEN

Um Bauherrn die Möglichkeit zu geben, bei archäologischen Funden die Grabungszeiten und damit die Unterbrechung der Bauarbeiten zu verkürzen, hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Denkmalpflege-Landesrätin Sabina Kasslatter Mur neue Richtlinien gesetzt. So kann der Bauherr künftig die archäologischen Grabungen unter der Aufsicht der Landesabteilung Denkmalpflege selbst veranlassen. Die Kosten, die ihm dadurch erwachsen, wird das Land rückerstatten, und zwar zu 80 Prozent, wenn es sich um sozialen Wohnbau handelt, zu 70 Prozent im freien Wohnbau, zu 60 Prozent im öffentlichen Wohnbau, zu 50 Prozent bei anderen Bauten und zu zehn Prozent, wenn es um verschiedene andere Arbeiten, beispielsweise in der Landwirtschaft, geht. 

ALTBAUSANIERUNG: Auszeichnung für Energieeffizienz

Im Bereich der Altbausanierung spielt die Energieeffizienz eine wichtige Rolle. Die Landesregierung hat heute beschlossen, einen Wettbewerb auszuschreiben, über den besonders wirksame und nachahmenswerte Beispiele energieeffizienter Altbausanierung ausgezeichnet werden sollen.

ZAHNÄRZTLICHE BETREUUNG

Auch in diesem Jahr stellt das Land eine beachtliche Summe für die zahnärztliche Betreuung bereit. Ein erster Teil dieser Geldmittel, insgesamt 5,4 Millionen Euro, wurde heute den Gesundheitsbezirken zugewiesen: zwei Millionen Euro gehen nach Bozen, 1,3 nach Meran, 1,1 nach Bruneck und etwas mehr als 900.000 nach Brixen.

FISCHEREI: Arbeitsgruppe eingesetzt

Die Anliegen der 13 000 Südtiroler Fischer im Hinblick auf Zuchtprogramme, Wasserbewirtschaftung und Wasserkraftnutzung sowie Fischereirecht sollen von einer Arbeitsgruppe der öffentlichen Verwaltung näher gebracht werden. Die Landesregierung hat diese Arbeitsgruppe heute ernannt. Ihr gehören Gebhard Dejaco und Ernst Egger vom Landesfischereiverband, Eldo Tommasuoli vom italienischen Fischereiverband FIPSAS, Peter Gasser als Fachmann sowie Heinrich Erhard und Giorgio Carmignola vom Amt für Jagd und Fischerei an. Die Arbeitsgruppe bleibt drei Jahre im Amt.

LEADER: Gebiete bestimmt

Über das europäische Förderprogramm LEADER werden in der Programmperiode 2007-2013 rund 15 Millionen Euro nach Südtirol fließen. Die Landesregierung hatte heute über die Zielgebiete zu befinden. Dabei wird es im Verhältnis zur vorangegangenen Programmperiode nur kleine Unterschiede geben. Die Landesregierung steckte den Deutschnonsberg mit den Gemeinden Proveis und Laurein, das Ulten- und Martelltal, das Sarntal, das Ahrntal und das Wipptal als Zielgebiete ab. Nicht mehr dabei ist der Obervinschgau. „Von einer Neuaufnahme des Tschögglbergs als Zielregion haben wir abgesehen, da die Einrichtung eines Zielgebiets mit Koordinator und Komitee einen Teil der vorgesehenen Geldmittel auffrisst, so dass wir das Gebiet lieber mit Landesmitteln fördern und so die 15 Millionen Euro zielgerichteter einsetzen können“, erläuterte der Landeshauptmann die Entscheidung. Die für Südtirol bestimmten Leader-Mittel sind geringer als in der vergangenen Programmperiode, außerdem soll über Leader diesmal eine umfassende Gebietsentwicklung gefördert werden.

SANITÄTSBETRIEB: PPP-Wäscherei

Eine PPP-Wäscherei soll Südtirols Gesundheitsbetrieb erhalten. Dafür sprach sich heute die Landesregierung nach Überprüfung der Situation an den einzelnen Krankenhäusern aus. Geplant wäre, über eine öffentlich-private Partnerschaft (Private Public Partnership) einen kostengünstigen und wenig transportaufwändigen Waschdienst einzurichten. Die Landesregierung beabsichtigt über eine Ausschreibung den privaten Partner zu finden, der im Gegenzug zum 30-jährigen öffentlichen Auftrag die Wäscherei errichtet und führt. Die Wäscherei soll einer gemeinsamen Aktiengesellschaft unterstellt werden, in der das Land 51 Prozent und die privaten Träger 49 Prozent der Anteile halten. Der Landeshautpmann sieht das Vorhaben als „Form der Unterstützung der Privatwirtschaft“. Derzeit verfügen die Krankenhäuser von Bozen und Meran über eigene Wäscherein, wobei die in Bozen einer grundlegenden Erneuerung bedürfte. Die Krankenhäuser von Brixen und Bruneck lassen ihre Wäsche außerhalb des Landes waschen.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap