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LR Frick: „Wirtschaftsförderung an neue nationale und europäische Vorgaben angepasst“

LPA - Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am heutigen 10. März Anpassungen der Wirtschaftsförderungskriterien genehmigt. „Diese waren wegen Änderungen auf nationaler und europäischer Ebene nötig“, erklären Wirtschaftslandesrat Werner Frick und die Innovationslandesrätin.

Seit Anfang des Jahres sind in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten neue ATECO-Kodizes in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Klassifizierung der Wirtschaftstätigkeiten. Die Kodizes werden Unternehmen bei ihrer Eintragung ins Firmenregister oder bei Ausstellung einer Mehrwertsteuerposition zugewiesen. Die Landesregierung hat heute eine entsprechende Anpassung der Förderungskriterien an die neuen EU-Vorgaben vorgenommen.

„Geänderte steuerrechtliche Bestimmungen machten es außerdem notwendig, die Laufzeit von Immobilienleasing über den Rotationsfonds von heute 15 auf 18 Jahre anzuheben“, sagt Frick. Diese Anpassung gilt für alle Betriebe der Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen. Zudem findet sie auch Anwendung im Bereich Tourismus.

Weitere kleinere Anpassungen an geänderte EU-Vorgaben gab es auch im Bereich der Förderung von Forschung und Entwicklung. „Unternehmen, die für die Ausarbeitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten eine Förderung erhielten, können nun im Anschluss daran auch für die Umsetzung des Projektes einen Beitrag erhalten“, sagt die Innovationslandesrätin. Gefördert werden hierbei Beratungsausgaben (Tutorausgaben).

SAN

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