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Meldung von Änderungen bei Rebflächen bis 30. März

LPA - Am 30. März läuft die Frist ab, um Veränderungen in der Weinbergrolle im Amt für Obst- und Weinbau bzw. den zustehenden Außenstellen zu melden.

Neu-  und Wiederbepflanzungen müssen bereits innerhalb 30. November des der Rebpflanzung vorangehenden Jahres gemeldet werden.  Die Meldungen können nach Absprache auch über den Kellereibetrieb erfolgen bzw. weitergeleitet werden. Der Stichtag 30. März gilt, falls

  • der Betriebsführer in den Weinbergrollen geändert wird (Formular: Änderung des Betriebes in der Weinbaukartei und in den Weinbergrollen)
  • sich Änderungen bzw. Richtigstellungen in der Sortenaufteilung innerhalb einer Parzelle, eines Weingutes bzw. Betriebes ergeben, bzw. Richtigstellungen im Flächenausmaß notwendig sind (Formular: Antrag auf Änderung in der Weinbaukartei, in den Weinbergrollen oder in den Verzeichnissen der Landweine)  
  • bei bereits bestehenden Rebanlagen ein Antrag gestellt wird auf  Eintragung bzw. Aufstufung der Bezeichnung von einzelnen Rebflächen (Formular: Antrag auf Eintragung in die Weinbergrollen oder in die Verzeichnisse der Landweine).

Um einen rechtzeitigen Ablauf bei der Durchführung der Änderungen garantieren zu können, sind die betroffenen Betriebe dazu aufgerufen, etwaige Änderungen innerhalb des vorgesehenen 30. März eines jeden Weinwirtschaftsjahres den folgenden Ämtern mitzuteilen.

  • Hauptweinbaugebiet: Amt für Obst- und Weinbau, Bozen, Brennerstraße 6, Tel. 0471/415080
  • Eisacktal: Bezirksamt für Landwirtschaft Brixen, Bahnhofstraße 18, Tel. 0472/821240
  • Vinschgau: Bezirksamt für Landwirtschaft Schlanders, Schlandersburgstrasse 6, Tel. 0473/736140
  • Unterland: Bezirksamt für Landwirtschaft Neumarkt, Franz Bonatti Platz 2/3, Tel. 0471/824140

Für Meldungen, die nach dem 30. März eintreffen, kann eine Aktualisierung der Weinbergrollen für die Ernte 2008 nicht mehr gewährleistet werden.

Die Formblätter für die Meldung der Änderungen sind bei den obgenannten Dienststellen bzw. den Bezirksämtern für Landwirtschaft in Brixen, Schlanders und Neumarkt erhältlich. Zusätzlich können die Formblätter auch über die Internetseite der Autonomen Provinz Bozen unter folgender Adresse: http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/3102/form/form_d.asp herunter geladen  werden.

 

 

nd

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