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Beschlüsse der Landesregierung vom 18. Februar 2008

LPA - Mit dem Omnibusgesetz, den Durchführungsbestimmungen zum Urbanistikgesetz sowie dem Landessozialplan für die kommenden Jahre hat sich die Landesregierung heute, 18. Februar, befasst. Grünes Licht hat sie für die Gesetzentwürfe zur Kinder- und Jugendanwaltschaft und zum Urlaub auf dem Bauernhof gegeben sowie für erste Arbeiten zum Bau des Küchelbergtunnels. Zudem hat die Landesregierung Gelder für den geförderten Wohnbau, für Stipendien und für einen Unternehmerinnenwettbewerb bereitgestellt.

Landessozialplan wird neu aufgelegt

Über den Landessozialplan von 2008 bis 2009 und auch für die kommenden Jahre hat die Landesregierung heute diskutiert. Es geht darum, Maßnahmen gegen Armut, für die Pflege, für Familien, für Sozialleistungen, für Senioren, für Kleinkinder usw. festzulegen. „Allein an Personal für die Betreuung von Senioren und Kindern würde es weitere 250 Personen brauchen“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Derzeit sei es möglich 2201 Kleinkinder zu betreuen, bis 2015 sollten 3300 Kleinkinder betreut werden können, so der Landeshauptmann. Laut Durnwalder stehen derzeit 3730 Pflegebetten für Senioren bereit, bis 2015 sollten es 4200 sein.

 

450.000 Euro für Verbraucherzentrale

Der Verbraucherzentrale hat die Landesregierung für ihre Tätigkeit 450.000 Euro zugewiesen. Die Zentrale leiste gute Arbeit zur Information der Bürger, sagte Landeshauptmann Durnwalder.

 

Land will weitere Bahnhöfe leihen

21 Bahnhöfe hat das Land bereits im Leihweg für 25 Jahre übernommen. Nun sollen, wie von der Landesregierung beschlossen weitere fünf hinzukommen, und zwar jene von Sterzing, Klausen, Waidbruck, Branzoll und Neumarkt/Tramin (siehe eigene Pressemitteilung).

 

Nur für Standort wichtige Verladeterminals bauen

Verladeterminals für den Bahntransport sollen nur dann gebaut werden, wenn sie für Südtirol von besonderer Notwendigkeit sind, hat die Landesregierung festgelegt. Ein Verladebahnhof wird in Grasstein entstehen. „Dort kann Material vom Brennerbasistunnel verladen werden und zudem gibt es eine Anbindung ans Pustertal“, erklärte der Landeshauptmann. Zudem soll nach Ansicht der Landesregierung der Verladebahnhof in Trient auch für Südtirol weiter ausgebaut werden. Ob die Be- und Entladung von Waren für den Bahntransport auch in einem eigenen Verladeterminal auch in Bozen oder Branzoll für den Standort Südtirol von besonderer Bedeutung sei, soll laut Durnwalder nun ein Gespräch mit den Wirtschaftsvertretern klären.

 

Erste Arbeiten für Meraner Nord-West-Umfahrung

Den Startschuss für den Bau der Nord-West-Umfahrung von Meran hat die Landesregierung nun gegeben, indem sie auf Antrag von Bautenlandesrat Florian Mussner die Errichtung der Uferschutzmauer an der Etsch in die Wege geleitet hat. Es handle sich um eine vorbereitende Maßnahme für den Bau des Küchelbergtunnels, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Die 1,2 Millionen Euro teuren Arbeiten werden vom Sonderbetrieb für Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung des Landes durchgeführt.

 

Omnibusgesetz und Raumordnungsgesetz

Weitere Details zum Omnibusgesetz, das nun im Landtag behandelt wird sowie Durchführungsbestimmungen für das Raumordnungsgesetz hat die Landesregierung nun festgeschrieben. Bei den Fachplänen wie etwa den Schotterabbauplänen, den Skipistenplänen usw. will die Landesregierung Bürokratie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung vermeiden. So sollen Projekte, die bereits einer technischen generellen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden sind, nach der Genehmigung nicht noch einmal dieselbe durchlaufen müssen, erklärte Durnwalder.

Über Durchführungsbestimmungen sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, Zonen für Schrebergärten auszuweisen. Allerdings dürften dort nicht Häuschen gebaut werden, sondern nur Geräteschuppen, merkte Durnwalder an.

Wenn die Gemeinden für einen kleinen Bereich Durchführungspläne erstellen, so soll diese künftig der Gemeindeausschuss genehmigen können. Bisher hatte der Gemeinderat diese Aufgabe.

Landwirtschaftliche Betriebsgebäude (Stadel) sollen nur innerhalb von 300 Metern Entfernung vom nächsten erbauten Ortskern wiederaufgebaut werden können, und dies nur wenn sie mindestens 400 Kubikmeter groß sind. Befindet sich das Betriebsgebäude  an einer Hofstelle, so darf der Wiederaufbau in nicht mehr als 40 Metern Entfernung von den bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden erfolgen. Über eine solche Verlegung entscheidet die Gemeinde. Befindet sich das Betriebsgebäude nicht an einer Hofstelle kann es eine Verlegung geben, und zwar in gerader Linie zum selben verbauten Ortskern hin auf einem Standort innerhalb einer Entfernung von 60 Metern zum verbauten Ortskern. Über solche Verlegungen entscheidet die Landesraumordnungskommission.

Tourismusbetriebe sollen nicht teilbar sein, außer wenn zwei Betriebe in einem Gebäude untergebracht sind (wie beispielsweise eine Pizzeria und ein Beherbergungsbetrieb), oder bei Veräußerungen innerhalb des dritten Verwandtschaftsgrades oder des zweiten Verschwägerungsgrades, oder wenn im öffentlichen Interesse eine Fläche abgetrennt werden soll und in außerordentlichen Fällen, die durch höhere Gewalt herbeigeführt worden sind.

 

Urlaub auf dem Bauernhof

Gutgeheißen hat die Landesregierung nun den Gesetzentwurf für den Urlaub auf dem Bauernhof (UaB). Die Landesregierung habe auch hier auf weniger Bürokratie geachtet, sagte Landeshauptmann Durnwalder. So soll die Eintragung ins entsprechende Verzeichnis künftig über die Gemeinde und nicht mehr übers Land erfolgen. Die Kommission für die Einstufung der Betriebe bleibt aber. Erhöht wurde laut Durnwalder für die Bauern auch die Möglichkeit, Waren zur Verabreichung zuzukaufen. So muss in den Lokalen der UaB-Betriebe künftig das Verabreichte zu 30 Prozent aus Ware bestehen, die im eigenen Betrieb produziert wird. 50 Prozent der verabreichten Ware darf von anderen landwirtschaftlichen Betrieben oder von Genossenschaften zugekauft werden und 30 Prozent darf frei dazugekauft werden. Bei einem Partyservice, der von einem landwirtschaftlichen Betrieb angeboten wird, sollen nur traditionelle heimische Speisen und Produkte angeboten werden können. Die Landesregierung hat sich ebenso gegen das Camping am Hof ausgesprochen, wie gegen die Beherbergung von Gästen auf Almen. Die Öffnungszeiten der Lokale in landwirtschaftlichen Betrieben dürfen nicht über jene anderer öffentlicher Betriebe hinausgehen. „Sie können also maximal von 6 Uhr bis 1 Uhr geöffnet halten“, erklärte Durnwalder.

 

Stipendien für Schüler

2139 Schüler der Ober- und Kunstschulen aber auch der Hauswirtschafts- und Berufsschulen, die nicht zu Hause wohnen können, dürfen sich über ein Stipendium freuen. Die Landesregierung hat  rund 6,4 Millionen Euro für das Schuljahr 2008/2009 zweckgebunden. um das Höchststipendium zu bekommen darf das bereinigte Einkommen der Familie nicht über 3400 Euro gelegen haben.

 

Unternehmerinnen fördern

Über einen Wettbewerb will die Landesregierung Unternehmerinnen fördern. 600.000 Euro stehen für diese Maßnahmen zur Förderung weiblichen Unternehmertums bereit. Unternehmerinnen können einen Beitrag bis zu 50 Prozent für besondere Vorhaben bekommen. Sind die Vorhaben im Bereich Innovation anzusiedeln, können die Unternehmerinnen im Rahmen des Wettbewerbs sogar 60 Prozent der Kosten für ihr Vorhaben einstreichen.

 

 

Pflanzenschutzmittel: Befähigungsnachweis ohne Prüfung erneuern

Ohne Kurs und Prüfung will die Landesregierung künftig auf Antrag den bisherigen Inhabern ihren Befähigungsausweis, giftige oder schädliche Pflanzenschutzmittel einkaufen zu können, erneuern. Vom Staat sei alle fünf Jahre eine Erneuerung des Ausweises vorgeschrieben, was viel Bürokratie mit sich brächte, erklärte Durnwalder. 2009 hätten 4900 Personen den entsprechenden Kurs und die Prüfung wiederholen müssen.

 

 

Gelder für geförderten Wohnbau

Für den geförderten Wohnbau hat die Landesregierung nun Gelder zugewiesen. Laut Landeshauptmann Durnwalder stehen 31 Millionen Euro für Beiträge für den Mietzins bereit. 125 Millionen Euro sind für den Bau, den Kauf und die Sanierung von Wohnungen vorgesehen.

 

Kinder- und Jugendanwaltschaft beim Landtag

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft soll nach Ansicht der Landesregierung beim Landtag angesiedelt werden. Dieser müsse auch Geld und Personal zur Verfügung stellen. Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Kinder- und Jugendanwaltschaft nun gutgeheißen.

 

Maßnahmen gegen Lärmbelästigung

Lärmverursachende Arbeiten wie beispielsweise Rasenmähen kann man künftig nur mehr zwischen 8 und 13 Uhr und zwischen 14 und 21 Uhr ausführen. So steht es in den Durchführungsbestimmungen zu den Maßnahmen gegen Lärmbelästigung, die die Landesregierung nun festgelegt hat.

 

Verwaltungsrat für Tessmann-Bibliothek

Als neues Mitglied für den Verwaltungsrat der deutschen Landesbibliothek „Tessmann“ hat die Landesregierung den ehemaligen Staatsrat Roland Bernabé ernannt.

SAN

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