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Land fördert Familienbildungsarbeit: Einreichetermin 15. März

LPA – Öffentliche und private Einrichtungen, die Familienbildungsarbeit leisten, können auch in diesem Jahr beim Land Südtirol um Förderung ansuchen. Unterstützt werden Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz, der Partnerschaftskompetenz, Elternbildungsprogramme sowie Familienbegleitung. Die Ansuchen sind bis zum 15. März im Familienbüro des Landes einzureichen.

Das Land Südtirol fördert seit 2005 die Bildungsarbeit für Familien. „Die Familienbildungsarbeit soll die Zukunft der Familien als Keimzelle der Gesellschaft sichern“, so Familienlandesrätin Sabina Kasslatter Mur. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt das Land gemeinnützige öffentliche und private Organisationen, die in Südtirol im Bereich der Bildungsarbeit für Familien tätig sind.

Über das Familienbüro fördert das Land sowohl die Jahrestätigkeit und diesbezügliche Investitionen, als auch besondere Projekte. Dabei müssen die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und Erziehungsberechtigten, der Partnerschaftskompetenz oder die Unterstützung der Familie als Mehrgenerationensystem Ziel der Bildungsarbeit sein. Gefördert werden auch Elternbildungsprogramme und Familienbegleitung.

Während die Gesuche um Förderung der ordentlichen Tätigkeiten bis spätestens 15. März 2008 im Familienbüro einzureichen sind, können die Beitragsgesuche für Projekte sowie für Investitionen laufend  vorgelegt werden.

Informationen sind im Familienbüro des Landes, Amt für Jugendarbeit in der Landesabteilung Deutsche Kultur und Familie, Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18, Tel. 0471 413381 oder 412903, E-Mail: familienbuero@provinz.bz.it. Im Südtiroler Bürgernetz finden sich unter www.provinz.bz.it/familie auch die Gesuchsvordrucke zum herunterladen.

 

jw

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