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LR Mussner: "Landesbautengesetz verteidigen"

LPA - Die neuen EU-Normen im Bausektor waren kürzlich Thema eines Gesprächs von Bautenlandesrat Florian Mussner, LVH-Präsident Herbert Fritz, LVH-Direktor Hanspeter Munter und dem Direktor des Kollegiums der Bauunternehmer Josef Negri. Bautenlandesrat Mussner unterstrich beim Gespräch, dass das Land das Landesbautengesetz verteidigen werde.

Eine Anpassung des Landesgesetzes an die neuen EU-Richtlinien ist unumgänglich. Allerdings werde diese in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr möglich sein, hieß es beim Treffen. „Bereiche, die das Land autonom regeln kann, sollen auf alle Fälle auch weiterhin autonom geregelt werden“, unterstrich Mussner. Klarheit gelte es auch nach dem jüngsten Verfassungsgerichtsurteil in diesem Bereich zu schaffen.

Die Interessensvertreter der Bauunternehmer und des LVH (Landesverband der Handwerker) betonten, dass sie mit dem Landesbautengesetz sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Das Staatsgesetz brächte viel unnötige Bürokratie mit sich und die autonomen Regelungen zu verteidigen bedeute Bürokratie zu verhindern. Zudem blieben durch das Gesetz viele Arbeiten im Land, so der Tenor bei den Unternehmerverbänden.

Es wurde darauf hingewiesen, dass einige Gemeinden das Staatsgesetz anwenden, was, so war man sich einig, unterbunden werden müsse. Vor allem in den Bereichen, für die die Gemeinden Landesbeiträge erhalten, sollten diese Regelungen nicht zur Anwendung kommen.

Mussner verwies zudem darauf, dass das Bautenressort die Prozedur der informellen Ausschreibungen der Arbeiten bis zu einer Million Euro verteidigen werde. Die halbamtliche Ausschreibung sei viel einfacher und der Wettbewerb sei auch durch diese Prozedur in einem angemessenen Rahmen gewährleistet, so Mussner. Bei dieser Gelegenheit erläuterte der Landesrat auch den Sinn und Zweck des Albums der Vertrauensfirmen und wie dieses geführt wird. Ins Album der Vertrauensfirmen werden all jene Firmen eingetragen, die in Südtirol einen öffentlichen Auftrag erfolgreich durchgeführt haben. Ein solches Album gibt es nicht nur bei der Landesverwaltung, sondern auch in verschiedenen Gemeinden.

SAN

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