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Kulturförderung: Einreichtermin ist heuer der 1. Februar

LPA - Künstler und Künstlerinnen, Museen, Kultur-, Bildungs- und Weiterbildungsorganisationen, Jugendeinrichtungen, Bibliotheken und andere Kultureinrichtungen haben in diesem Jahr bis zum 1. Februar 2008 Zeit, um ihre Förderungsansuchen in den verschiedenen Ämtern der Landesabteilung Deutsche Kultur und Familie einzureichen.

Die Landesabteilung Deutsche Kultur weist darauf hin, dass die Anträge um Förderung in diesem Jahr bis 1. Februar eingereicht werden können. Diese um einen Tag verlängerte Einreichefrist gilt für die fünf Ämter der Abteilung beziehungsweise um die über die Ämter abgewickelten finanziellen Förderungsmaßnahmen. Es handelt sich dabei um die von den Ämtern für Kultur, für Jugendarbeit, für Weiterbildung, für Bibliotheken und Lesen sowie jenes für audiovisuelle Medien (Filmförderung) verwalteten Förderungsgesetze.

Einreichtermin für die Finanzierungsansuchen ist normalerweise der 31. Jänner. Da dieser heuer auf den Unsinnigen Donnerstag fällt und die Landesämter an diesem Tag nur vormittags geöffnet sind, wurde der Einreichtermin auf den 1. Februar (17 Uhr) verschoben. Für Gesuche, die auf dem Postweg übermittelt werden, gilt der Poststempel vom 1. Februar 2008. Weitere Auskünfte erteilen die einzelnen Ämter.

jw

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