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Sport und Freizeit: Beitragsansuchen bis 31. Jänner

(LPA) Sport- und Freizeitvereine, Verbände und Gemeinden können nun wieder um Landesbeiträge für Sport- und Freizeitaktivitäten ansuchen. Dafür zuständig ist das Landesamt für Sport, das die Gesuche bis 31. Jänner entgegen nimmt.

Wer um einen solchen Beitrag ansuchen will, findet die notwendigen Vordrucke im Landesamt für Sport (Crispistraße 3, Bozen, Tel. 0471 412680, E-Mail sport@provinz.bz.it) oder auch im Südtiroler Bürgernetz auf der Homepage des Amts (www.provinz.bz.it/sport). Noch bequemer haben's all diejenigen Vereine und Verbände, die bereits in den vergangenen Jahren um Beiträge angesucht haben. Ihnen werden die Vordrucke samt den Anleitungen zu deren Ausfüllen zugeschickt.

Eingereicht werden können die Gesuche wiederum im Landesamt für Sport, und zwar bis zum 31. Jänner. Allerdings ist hier Vorsicht angebracht: Nachdem der 31. Jänner in diesem Jahr Unsinniger Donnerstag ist, bleiben die Landesämter an diesem Tag nachmittags geschlossen. Beitragsgesuche werden demnach im Landesamt für Sport nur bis 13.00 Uhr des 31. Jänner angenommen.

chr

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