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Anreiterhof, Bozen: LR Laimer und Kasslatter Mur stellen klar

(LPA) Einige Klarstellungen bringen die zuständigen Landesräte Michl Laimer (Landschaft) und Sabina Kasslatter Mur (Denkmalpflege) in die mediale Diskussion rund um die Unterschutzstellung des Bozner Anreiterhofs und seiner Umgebung ein. "Es geht nicht an, dass dieser Diskussion völlig falsche Tatsachen zugrunde gelegt werden", so die beiden Landesräte.

Um die Anreiterhof-Diskussion führen zu können, müsse man die Geschichte der Unterschutzstellung kennen, so die beiden Landesräte. Zudem müsse man die Konzepte Denkmalschutz, Landschaftsschutz und Ensembleschutz auseinanderhalten können. "Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann man nicht davon ausgehen, dass die Bevölkerung transparent über die Medien informiert wird", so Laimer und Kasslatter Mur.

Erste Tatsache, die man sich vor Augen halten müsse, sei jene, dass der Anreiterhof in Moritzing bereits seit langem unter Denkmalschutz stehe. Zweite Tatsache ist, dass die Gemeinde Bozen über einen Landschaftsplan verfügt, in dem weite Teile der Umgebung des Anreiterhofs mit einem Bauverbot belegt worden sind, die also als Bannzone ausgewiesen sind. "Aus dieser Bannzone ausgeklammert haben wir von vornherein den potenziellen neuen Standort der Kellerei Gries", betont Laimer. Dies, um der Kellerei den Standort vorzugeben, an dem sie ihren neuen Sitz errichten könne. "Damit haben wir der wirtschaftlichen Notwendigkeit einer Aussiedlung der Kellerei ebenso Rechnung getragen, wie dem landschaftlichen und dem kulturellen Schutzgedanken", so der Landesrat.

Der neueste Beschluss der Landesregierung ändere an dieser Entscheidung nichts. "Die Landesabteilung Denkmalpflege hat den Vorschlag eingebracht, den Anreiterhof zusätzlich unter indirekten Denkmalschutz zu stellen, also rundum ein Bauverbot zu erlassen", so Landesrätin Kasslatter Mur. Die im Entwurf vorgesehene Fläche habe sich allerdings nicht mit der Bannzone im Landschaftsplan gedeckt. "Damit wir die einheitliche, mit dem Landschaftsplan eingeschlagene Linie weiterfahren können, haben wir die Zone unter indirektem Denkmalschutz an die Bannzone im Landschaftplan angepasst, sodass diese sich decken", so die Landesrätin.

Die Landesregierung habe damit stets kohärent und transparent gehandelt: Der Anreiterhof stehe zum einen unter direktem und indirektem Denkmalschutz, zum anderen sei das Umfeld des Hofes zusätzlich über den Landschaftsplan durch eine Bannzone geschützt, so die beiden Landesräte. "Wenn es zu einer Aussiedlung der Kellerei Gries kommt, dann ist schließlich der genaue Standort über den Landschaftsplan und den indirekten Denkmalschutz vorgegeben", stellen die beiden klar.

chr

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