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LR Frick: "IRAP-Senkung ist wichtig für Stärkung des Wirtschaftsstandorts Südtirol"

LPA - Die Wertschöpfungssteuer IRAP wird ab 2008 für alle Unternehmen um einen halben Prozentpunkt gesenkt und für alle Unternehmen, die im Gegenzug für eine bestimmte Dauer auf die Wirtschaftsförderung verzichten, um weitere 0,5 Prozent. „Die IRAP-Senkung auf 2,9 Prozent ist ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Südtirol“, unterstreicht Finanzlandesrat Werner Frick. Auf seinen Vorschlag hat der Landtag vergangene Nacht die Reduzierung der IRAP beschlossen.

„Mit dieser IRAP-Reduzierung ist ein großer Teil meiner Bemühungen für den Wirtschaftsstandort Südtirol umgesetzt worden. Sie führt dazu, dass die Südtiroler Unternehmen um jährlich rund 40 Millionen Euro entlastet werden und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes im  Vergleich zu den Nachbarländern garantiert bleibt“, erklärt Landesrat Frick. In keiner anderen italienischen Region gäbe es nun eine solch hohe Steuerentlastung für Unternehmen wie in Südtirol.

Die nun von Seiten des Südtiroler Landtags beschlossene Reduzierung führt für alle Südtiroler Unternehmer zu einem ordentlichen IRAP-Steuersatz von 3,4 Prozent ab 2008.

Rund 35.000 Unternehmen, es sind dies all jene, die auch zu den Fördergesetzen zugelassen sind, können zusätzlich für eine Reduzierung von 0,5 Prozentpunkten optieren. Damit ergibt sich für diese Unternehmer ein Steuersatz von 2,9 Prozent. Sie profitieren damit vier Jahre lang von dieser erhöhten Steuerreduzierung bei gleichzeitigem fünfjährigem Ausschluss von der Möglichkeit des Antrags um Förderungen. Nach dieser Zeitspanne von vier Jahren kann die IRAP-Reduzierung um 0,5 Prozentpunkte auch weiterhin für ein oder mehrere Folgejahre in Anspruch genommen werden, wobei zwischen Jahren mit Steuerreduzierung und einem Ansuchen um Wirtschaftsförderung immer ein Jahr Pause liegen muss.

Bei Inanspruchnahme der zusätzlichen Steuerreduzierung sind Unternehmen vom Zugang zur Wirtschaftsförderung und zur Förderung beim Ankauf von Gewerbeflächen ausgeschlossen. Die Landesregierung hat die Möglichkeit bestimmte Abschnitte der Wirtschaftsförderungsgesetze von dieser Ausschlussregelung auszunehmen. „Ich denke dabei in erster Linie  an Förderungen für Investitionen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation oder etwa für unvorhergesehene Investitionen nach besonderen Ereignissen“, präzisiert Landesrat Werner Frick.

Die allfällige Sperre bei den Förderungen gilt für alle Unternehmen, die die IRAP-Reduzierung beanspruchen, aber auch für die Gesellschaften die mit diesen verbunden sind.

Die Reduzierung der IRAP für alle Südtiroler Unternehmen auf 3,4 Prozent bedeutet für den Landeshaushalt Mindereinnahmen von rund 30 Millionen Euro. Die zusätzliche Reduzierung um weitere 0,5 Prozentpunkte wird laut Schätzungen rund acht Millionen Euro an Mindereinnahmen betragen. Diese acht Millionen müssen gänzlich gegen finanziert werden, weswegen der Landtag beschlossen hat, die entsprechenden Ausgaben bei der Wirtschaftsförderung einzusparen.

SAN

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