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Einschreibungen in die italienische Grundschule für das Schuljahr 2008/ 2009

LPA - Die Einschreibungen der Schüler für die erste Klasse der italienischen Grundschulen in Südtirol müssen zwischen dem 14. und 18. Januar 2008 vorgenommen werden.

Das italienische Schulamt teilt mit, dass alle Kinder, die innerhalb des 31. August 2008 sechs Jahre alt werden, in die erste Grundschulklasse eingeschrieben werden müssen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten können die Einschreibung zwischen dem 14. und dem 18. Januar  2008 auf stempelfreiem Papier, adressiert an den zuständigen Schulleiter vornehmen.

Kindern, die nach dem 31. August 2008 und innerhalb 30. April 2009 sechs Jahre alt werden, sind nicht schulpflichtig, können aber eingeschrieben werden.

Einschreibungen an Schulen außerhalb des zuständigen Schulsprengels müssen an die   zuständige Schule gerichtet  von dieser weitergeleitet werden. Die gilt auch für private, gleichgestellte Schulen. Einschreibungen in andere Schulsprengel werden nur dann angenommen, wenn die betreffende Schule über genügend Plätze verfügt.

Alle Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter erhalten in den nächsten Tagen eine schriftliche Mitteilung der Gemeinde Bozen, der sie weitere Informationen entnehmen können. Die Einschreibung in die weiteren Klassen erfolgt automatisch.

Die Landesregierung hat die Vorschriften bezüglich der Impfpflicht geändert; die Schulen sind demnach verpflichtet, die Daten nur von denjenigen neu eingeschriebenen Kindern mitzuteilen, die ihren Wohnsitz außerhalb Südtirols haben.

nd

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