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Grünes Licht für Novelle zur Neuordnung der Genossenschaftsaufsicht

LPA - Grünes Licht zur Neuordnung der Genossenschaftsaufsicht kommt von der Regionalregierung. Sie stimmte auf ihrer jüngsten Sitzung dem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Genossenschafts-Landesrätin Luisa Gnecchi erhofft sich von der Neuordnung Verfahrensvereinfachungen und mehr Wirksamkeit.

„In Südtirol ist die Aufsicht über die Genossenschaften seit Jahren gut geregelt und gewährleistet, wobei wir häufig auch für spätere gesamtstaatliche Entwicklungen eine Vorreiterrolle inne hatten“, erklärt die für das Genossenschaftswesen zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi.

„Hauptziel der Reform war eine Vereinfachung der derzeit geltenden Bestimmungen, um beispielsweise doppelte Kontrollen oder unnötig umfangreiche Verfahren zu vermieden. Außerdem wurden abgestufte Verwaltungsstrafen festgelegt. Auch die Wirksamkeit der Aufsicht soll durch die neuen Bestimmungen weiter erhöht werden", so Genossenschafts-Landesrätin Gnecchi.

Im Gesetzentwurf werden auch die Aufgaben der genossenschaftlichen Revisoren genau definiert. Dabei soll der Aufsichts- und Beratungsfunktion künftig eine gleichrangige Bedeutung zukommen. "Die Aufsicht soll nicht nur ein Kontrollinstrument sein, sondern auch eine Hilfe für die Verwalter der Genossenschaften", betont Landesrätin Gnecchi.

Das Genossenschaftswesen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Region Trentino-Südtirol, die diesbezüglichen Verwaltungsbefugnisse wurden allerdings 2003 an die beiden Länder Südtirol und Trentino abgetreten. Durch den neuen Gesetzentwurf, der von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Region, der beiden Länder und der Genossenschaftsverbände ausgearbeitet wurde, wird nun dem Regionalrat vorgelegt. Mit einer Genehmigung durch den Regionalrat rechnet Landesrätin Gnecchi Anfang 2008.

jw

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