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LR Saurer zum "Bildungs-Omnibusgesetz"

LPA - Neuerungen für Kindergarten und Schule sowie für die Bildungsförderung und die Universität aber auch für die Berufsbildung bringt das neue Landesgesetz zu den Bestimmungen im Bereich Bildung mit sich. Darauf weist Bildungslandesrat Otto Saurer hin. Der von den Landesräten Saurer, Luisa Gnecchi, Florian Mussner und Hans Berger eingebrachte Gesetzesentwurf wurde gestern, 27. November, von der ersten Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtages genehmigt.

Ein wichtiger Teil der Bestimmungen betrifft laut Landesrat Saurer die Neuregelung der Ranglisten für die zeitlich befristete und unbefristete Aufnahme des Lehrpersonals an den Schulen staatlicher Art. Mit einigen neuen Bestimmungen werde die didaktische Kontinuität der Lehrpersonen an den Schulen gefördert und unterstützt, so Saurer. "Damit wird einem Anliegen von Eltern, Schulführungskräften und Lehrpersonen Rechnung getragen", unterstreicht der Landesrat. „Von großer Bedeutung ist die Bestimmung, wonach Lehrpersonen, welche eine Lehrbefähigung besitzen und alljährlich mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt werden, auch dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen werden können, wenn es keine freien Stellen gibt“, sagt Saurer. Diese Lehrpersonen sollen andere Lehrpersonen ersetzen, die ganzjährig abwesend sind.

Durch das Gesetz wird laut Landesrat Saurer das Landesgesetz zur Schulfürsorge aus dem Jahre 1974 an die Neuerungen angepasst, die sich auf Grund der Ausdehnung des Rechts auf Bildung in den verschiedenen Bereichen ergeben haben: Es gehe dabei zum einen um die Erhöhung der Schulpflicht und zum anderen um die Schul- und Universitätsreform in Italien. Außerdem werde mit diesem Gesetz auch die Grundlage für eine neue Form der Ausbildungs- und Berufsberatung geschaffen, erklärt Saurer.

Neuerungen gibt es auch für den Bereich der Berufsbildung. So ist die Einführung von einjährigen Lehrgängen für all jene vorgesehen, die ihre Ausbildung im Rahmen der Berufsbildung absolviert haben. „Am Ende dieses 5. Jahres der Berufsbildung legen sie eine Staatsprüfung ab und erwerben somit die Berechtigung zum Zugang zu den Universitäten“, erläutert Saurer. In Folge der Anhebung der Schulpflicht auf zehn Jahre wird im Gesetz festgeschrieben, dass dieses 10. Pflichtschuljahr auch in der Berufsbildung abgeleistet werden kann. „Der Übertritt von Schülern zwischen der Berufsschule und den Lehranstalten der Schulen staatlicher Art soll durch das neue Gesetz erleichtert werden“, betont Bildungslandesrat Saurer.

Der von der Gesetzgebungskommission genehmigte Entwurf wird in den kommenden Tagen auf der Homepage des Südtiroler Landtages veröffentlicht.

Das Plenum des Südtiroler Landtages wird diesen Gesetzentwurf voraussichtlich im Jänner 2008 behandeln und endgültig genehmigen.

 

SAN

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