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Menschenrechtsverletzungen an Frauen sind häufigste Menschenrechtsverletzungen

LPA - Zwei Tage vor dem Welttag gegen Gewalt an Frauen haben der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro heute, 23. November, einen Überblick an Menschenrechtsverletzungen an Frauen gegeben. "Zu denken gibt vor allem, dass Gewalt noch immer die häufigste Ursache für den Tod von Frauen ist", sagte die Landesrätin für Chancengleichheit Luisa Gnecchi. "Menschnerechtsverletzungen an Frauen sind die häufigsten Menschenrechtsverletzungen", erklärte die Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit Julia Unterberger, die gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin auf dieses Thema einging.

Auch heute noch werden Frauen geschlagen, vergewaltigt, erniedrigt, ausgebeutet und umgebracht. Auch heute wird das Recht von Frauen auf Prinzipien des Menschenrechts wie  Sicherheit, Freiheit, Unversehrtheit, Würde und Gleichheit in unzähligen Versionen verletzt – innerhalb unserer westlichen Industriegesellschaft genau so wie in all jenen Ländern, in denen Unterentwicklung, Armut, Kriege oder Religion die Situation der Frauen zusätzlich erschweren. Auf diese Missstände wollen der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro aufmerksam machen.

"Schlimm ist, dass es einen Tag gegen Gewalt an Frauen überhaupt braucht", meinte Landesrätin Gnecchi. Man könne Gewalt an Frauen vor allem durch Erziehung zu Respekt und Toleranz vorbeugen, meinte die Landesrätin. Dass Gewalt gegen Frauen eine Menschrechtsverletzung ist, müsse endlich ins kollektive Gedächtnis Eingang finden, so Gnecchi.

"Die internationale Frauenbewegung hat jahrzehntelang gekämpft, dass Unrecht gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung anerkannt wurde. Erst 1993 fanden Frauenrechtsfragen Eingang in die Menschenrechtsagenda der Vereinten Nationen", sagte Julia Unterberger.

Gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin Alessandra Spada stellte sie die häufigsten Menschenrechtsverletzungen an Frauen vor. Dazu gehören die Verletzung des Rechts auf Sicherheit, des Rechts auf Unversehrtheit, des Rechts auf Freiheit, des Rechts auf Würde und des Rechts auf Gleichheit.

Das Recht auf Sicherheit garantiert jedem Menschen das Recht auf Leben. In Asien werden aber weibliche Föten systematisch abgetrieben. Inzwischen fehlen dort 90 Millionen Frauen. In Indien werden jährlich 15.000 Frauen wegen der Mitgift umgebracht. Während des Balkankonflikts wurden bis zu 50.000 Frauen durch Vergewaltigung als Kriegswaffe benutzt. Die Ehrenmorde an Frauen in patriarchalischen Gesellschaften werden auf 5000 pro Jahr eingeschätzt. Steinigungen von Frauen gehören immer noch zum Strafenkatalog der Scharia, der islamischen Rechtsordnung. Zu einem gesellschaftlichen Phänomen ist auch der Femizid, der Frauenmord aus Frauenhass geworden.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird weiterhin für Frauen in aller Welt verletzt. Allein 33 Millionen Frauen waren in den 90-er Jahren Opfer des Frauenhandels. Tausende Frauen werden durch den Sextourismus ausgebeutet. Seit 1998 gibt es auch in Italien ein Gesetz, dass Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen auch im Ausland strafrechtlich verfolgt werden kann. Sexuelle Gewalttaten sind wohl die deutlichste Art der Unterwerfung der Frau durch den Mann. Meist ist nicht der Fremde, sondern jemand aus Familie oder Freundeskreis bei Vergewaltigungen der Täter. In Italien ist immerhin die Vergewaltigung in der Ehe inzwischen strafbar. Häusliche Gewalt ist bei Frauen zwischen 16 und 44 Jahren weltweit die häufigste Ursache für den Tod von Frauen. Durch den grausamen Brauch der Genitalverstümmlung werden jeden Tag 6000 Frauen verletzt. In den Entwicklungsländern liegt die Müttersterblichkeit auf einem ähnlichen Niveau wie in Europa vor 250 Jahren. Viele Patientinnen werden nicht optimal medizinisch behandelt, weil die Gender-Medizin noch in den Kinderschuhen steckt.

Das Recht auf Freiheit wird an vielen Frauen immer noch durch Zwangs- und Frühehen, Tradition in Afrika, Südostasien, im Nahen und Mittleren Osten sowie in Lateinamerika, verletzt. Auch in europäischen Ländern haben Frauen noch immer nicht das Recht auf Abtreibung. In Europa ist außerdem die Rückkehr der Dienstmädchen zu erleben. Migrantinnen aus aller Herren Länder werden als Haushaltshilfen ausgebeutet. Diese haben in ihrem Heimatland oft selbst eine Familie haben, die wiederum von Migrantinnen betreut wird.

Das Recht auf Würde wird gegenüber Frauen vor allem durch Prostitution und Pornografie verletzt. Frauen werden zur Ware degradiert und dienen als Blickfang und Lustobjekt. Nicht nur in der Pornoindustrie, auch in Werbung, Film oder Modefotografie sind Bilder der Erniedrigung und Gewalt gegen Frauen omnipräsent. Unterberger sieht in dieser beängstigenden Entwicklung eine große Gefahr für die Gleichstellung der Frau. Doppelt diskriminiert sind auch lesbische Frauen, weil sie Frauen sind und zudem homosexuell.

Das Recht auf Gleichheit gibt es in Europa bereits, doch um die faktische Gleichstellung muss noch heftig gekämpft werden. Ungleichheit als Tradition ist beispielsweise in Indien noch weit verbreitert. Dort werden Frauen weiterhin als zweitklassig betrachtet. Auch heute noch können rund 500 Millionen Frauen weltweit nicht lesen und schreiben. In Europa stellen die Frauen inzwischen 44 Prozent der Arbeitskräfte. Die Differenz in den Löhnen, die Männer und Frauen für die gleiche Arbeit erhalten, beträgt allerdings zwischen zehn und 32 Prozent. Auch die Teilzeitarbeit ist fast ausschließlich weiblich. Heute gestehen quasi alle Länder der Welt Frauen das Wahlrecht zu. Nur in acht von 187 Parlamenten sind Frauen nicht vertreten. Allerdings gibt es weltweit nur elf Staatschefinnen. Die Ungleichheit zwischen Mann und Frau betrifft in Europa vor allem das passive Wahlrecht: Frauen haben es wegen ihrer Rolle in der Familie und im Haushalt oft schwer das Geld und die Zeit für eine politische Kandidatur aufzubringen.

SAN

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