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LR Frick: "Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer schon Anliegen"

LPA - Landesrat Werner Frick begrüßt den nun gefundenen Kompromiss in Sachen Gleichstellungsgesetz. Er unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass diese Forderung nach Belohnung von familienfreundlichen Unternehmen jedoch bereits seit ersten Oktober mit dem Inkrafttreten der neuen Wirtschaftsförderung umgesetzt ist. „Betriebe der Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen, die als familienfreundlich eingestuft werden, können beim Ansuchen um eine Landesförderung mit einem erhöhten Beitrag und eine vorrangige Behandlung rechnen“, erklärt Landesrat Werner Frick.

„Familien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern ist mir ein besonderes Anliegen, das auch seinen Niederschlag in der Reform der Wirtschaftsförderung gefunden hat“, sagt Frick. Konkret können Unternehmen, die das Zertifikat für Soziale Verantwortung oder ein ähnliches Zertifikat besitzen, bei der Landesförderung mit einem Zuschlag von zwei Prozent rechnen. Außerdem, und dieser Vorteil wiegt nicht minder, werden Ansuchen von familienfreundlichen Unternehmen vorrangig behandelt. „Bei zum Teil recht beträchtlichen Wartezeiten bis zur Auszahlung des Beitrags kann auch dieser zweite Vorteil ein weiterer Anreiz für Unternehmen sein, familienfreundliche Maßnahmen zu setzen“, erklärt Landesrat Frick.

Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Unternehmen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen, die allesamt Familien zu Gute kommen. Wie genau diese Vorgaben aussehen, soll über das Gleichstellungsgesetz geregelt werden. Angedacht sind folgende Punkte: Mehr als 20 Prozent der Stellen müssen als Teilzeitstellen verfügbar sein, Mitarbeitern muss die Möglichkeit flexibler Arbeitszeitmodelle und Organisationsformen geboten werden und für die Wiedereinsteiger nach der Elternzeit soll es Aus- und Weiterbildung. Zudem ist vorgesehen, dass Unternehmen, die das Zertifikat erhalten, Aus- und Weiterbildungen für das unterrepräsentierte Geschlecht vorsehen.

Neben den Vorteilen bei der Förderung für Unternehmen mit dem Zertifikat für Familienfreundlichkeit,  gibt es im Rahmen der neuen Wirtschaftsförderung eine Investitionsförderung für die Einrichtung einer betrieblich organisierten Kinderbetreuungseinrichtung.

 

SAN

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