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Beschlüsse der Landesregierung vom 12. November

LPA - Der FC Südtirol bekommt in Leifers ein Stadion. Dies hat die Landesregierung bei ihrer Sitzung am heutigen Montag, 12. November 2007, beschlossen. Das Stadion soll laut Landeshauptmann Luis Durnwalder bis zu zwölf Millionen Euro kosten und wird bis zu 8000 Sitzplätze haben. Die Landesregierung hat zudem einer ganzen Reihe von Gemeinden Ausgleichs- und Zusatzfinanzierungen zugewiesen. Festgelegt hat die Landesregierung auch die Kriterien für Beiträge, um Pflanzenkrankheiten zu bekämpfen. Ein wichtiges Thema war auch die freiberufliche Tätigkeit der Krankenhausärzte.

Stadion für den FC Südtirol in Leifers

Um 3,5 Hektar Fläche erweitert soll am Leiferer Sportplatz ein Stadion für den FC Südtirol errichtet werden. „Wir sind es der Jugend schuldig, dass die einzige Profimannschaft in Südtirol spielen kann“, unterstrich Landeshauptmann Durnwalder. Wie von der Landesregierung beschlossen, soll das Stadion über 6000 bis 8000 Sitzplätze verfügen. Dies sei für die entsprechende Zulassung und den Spielbetrieb in der Serie C2 notwendig, erklärte Durnwalder. Die Gemeinde Leifers hatte angeboten ihren Sportplatz für den Bau des Stadions zur Verfügung zu stellen und die Strukturen dann gemeinsam mit dem FC Südtirol zu nutzen. Geplant sind  neben den Spiel- und Trainingseinrichtungen auch 1200 Parkplätze. Da die derzeit vorhandenen Strukturen auch nutzbar sind, werde das Stadion nicht wie ursprünglich berechnet bis zu 70 Millionen Euro, sondern nur zwischen zehn und zwölf Millionen Euro kosten, sagte der Landeshauptmann. Diese Ausgabe wird im Landeshaushalt von 2009 vorgesehen. Man rechne damit, dass bereits 2010 im Stadion gespielt werden könne, so Durnwalder. „Die Einrichtung steht Leifers zu. Es ist wichtig, dass auch Leifers eine positiv bewertete Struktur bekommt“, meinte der Landeshauptmann.

Ausgleichszahlungen für fünf Gemeinden

Fünf Gemeinden hat die Landesregierung heute insgesamt 307.000 Euro aus dem Ausgleichsfonds zugewiesen.  Die Gemeinde Martell bekommt 54.195 Euro, die Gemeinde Taufers im Münstertal 21.956 Euro, die Gemeinde Truden 88.531 Euro, die Gemeinde Unsere Liebe Frau im Walde St. Felix 93.332 Euro und die Gemeinde Vöran 49.391 Euro.

30 Gemeinden bekommen Gelder für wichtige Vorhaben

Insgesamt 3,67 Millionen Euro werden laut Beschluss der Landesregierung für 30 Gemeinden aus dem Reservefonds bereitgestellt. „Damit können die Gemeinden wichtigen öffentliche Arbeiten wie etwa den Bau von Schulen oder Gemeindehäusern finanzieren“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. In den Genuss des höchsten Beitrags kommt die Gemeinde Meran, der das Land 425.000 Euro für den Bau des Maiser Gemeindehauses beisteuert. Über den zweithöchsten Beitrag kann sich die Gemeinde Nals freuen. Mit 300.000 Euro kann sie die Sanierung des Schwimmbades in Angriff nehmen. Je 200.000 Euro bekommen die Gemeinde Ahrntal für die Sanierung des Vereinshauses in Steinhaus, die Gemeinde Gargazon für die Renovierung des Widums sowie die Gemeinde Latsch für den Bau des Freibades und den Umbau des Hallenbades. Die Landesregierung hat 2007 bereits vier Mal Beiträge über den Reservefonds zugewiesen.

Gesetzesentwürfe zur Chancengleichheit und zum Wohnbau

Mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen zur Chancengleichheit und zum Wohnbau hat sich die Landesregierung heute ebenfalls befasst aber noch keine endgültigen Beschluss dazu gefasst. Die zuständigen Landesräte haben in der Landesregierung von ihren Aussprachen mit den Einbringern des Gesetzesentwurfs zur Chancengleichheit berichtet. Was den Gesetzesentwurf zur Chancengleichheit anbelangt, bahne sich eine Lösung an, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Einige Artikel müssten noch geändert bzw. angepasst werden. Grundsätzlich müsse man den Frauen eine bessere Vertretung zuerkennen, aber gleichzeitig auch sehen wie das Gesetz durchführbar sei, so Durnwalder. Was den Wohnbau betrifft, hat die Landesregierung heute erst einige wenige weitere Punkte besprochen.

LH für Aufhebung von Betriebslizenzen von Lokalen zuständig

Vor dem Verfassungsgerichtshof will die die Landesregierung ein Dekret des Bozner Quästors anfechten. Der Quästor hatte per Dekret die Betriebslizenz eines Tanzlokals in Meran ausgesetzt. „Dies fällt in die Zuständigkeit des Landeshauptmanns“, unterstrich Durnwalder. Er habe nämlich die Betriebsbewilligung ausgestellt. Laut Autonomiestatut hat das Land konkurrierende  Gesetzgebungsbefugnisse auf dem Sachgebiet öffentliche Betriebe hat und übt auch die entsprechenden Verwaltungsbefugnisse aus. Zudem ist festgehalten, dass dem Landeshauptmann die Befugnisse der Behörde für öffentliche Sicherheit im Bereich der öffentlichen Betriebe zustehen. Im Zusammenhang mit den strengen Kontrollen in Gastbetrieben hat der Landeshauptmann an den Staat appelliert, Gelder für die Sensibilisierung der Jugendlichen für den Gefahren des Alkohols locker zu machen und auf die Kampagnen des Landes in dieser Sache hingewiesen. „Es kommt nicht darauf an, ob die Jugendlichen vor oder nach zwei Uhr trinken, sondern es ist wichtig, dass sie nicht zu viel trinken!“, betonte Durnwalder.

Bestimmungen im Bildungsbereich

Über den Gesetzesentwurf „Bestimmungen im Bereich Bildung“ hat die Landesregierung bei ihrer heutigen Sitzung auch beraten. Was die Zusammensetzung des Landesschulrates anbelangt, so sollen künftig die Leiter der Pädagogischen Institute eine beratende Funktion einnehmen. Mit Sitz und Stimme im Gremium vertreten sein sollen künftig ein Vertreter der Schülerheime und ein Vertreter der Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen. Bei den Rangordnungen der Lehrer für fixe und provisorische Aufträge sollen in Zukunft die Lehrer anderer Regionen hinter den Südtiroler Lehrern gereiht werden. Jeweils einen Stützlehrer pro 108 Schüler will die Landesregierung den Schulen in den kommenden Jahren zugestehen. Aber auch Ausnahmen sollen möglich sein. Eingeführt werden soll laut Landesregierung auch ein vertikaler Lehrstuhl für die Sprachenfächer. Das bedeutet, dass ein Lehrer mit bestimmter Ausbildung in der Grund- und Mittelschule unterrichten kann und so die didaktische Kontinuität für die Schüler gewährleistet wird.

Alpungsprämie für Jungrinder

Für 22.114 Jungrinder bekommen die Südtiroler Bauern dieses Jahr eine Alpungsprämie. Wie von der Landesregierung festgelegt, wird die Prämie für alle zwischen zwölf und 30 Monate alten Rinder ausbezahlt, die mindestens sechs Monate in einem heimischen Betrieb gehalten und auf den Südtiroler Almen den Sommer verbracht haben. „Pro Rind weist das Land den Bauern 200 Euro zu“, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Insgesamt wurden für die Alpungsprämie 4,424 Millionen Euro ausbezahlt.

Beiträge für Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten

Die Kriterien für die Beihilfen zur Bekämpfung der Pflanzenkrankheiten Besenwuchs, Feuerbrand und „Goldgelbe Vergilbung von Reben“ hat die Landesregierung nun festgelegt. Bei der Bekämpfung dieser sich schnell und großflächig ausbreitenden Krankheiten wolle das Land den Bauern unter die Arme greifen und Beiträge ausbezahlen, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Vom Besenwuchs sind laut Durnwalder etwa 500.000 Pflanzen betroffen. Eine finanzielle Unterstützung von 70 Prozent der anerkannten Kosten sollen die Bauern bekommen in deren Anlagen mehr als 500 Bäume und zehn Prozent der Anlage betroffen sind. Außerdem dürfen die Bäume nicht älter als 15 Jahre alt sein.

Finanzgesetz: Kleinmotorräder und Freiberufliche Arbeit der Ärzte

Über das  Finanzgesetz will die Landesregierung die Kraftfahrzeugsteuer für die Kleinmotorräder abschaffen. „Diese Steuer, die 19,7 Euro ausmacht wird in 67 Prozent der Fälle nicht bezahlt“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. Nur etwa 12.500 Personen hätten diese Abgabe für ihr Kleinmotorrad entrichtet. Mit der Abschaffung der Steuer verliere das Land Einnahmen in der Höhe von rund 80.000 Euro, sagte der Landeshauptmann. „Dies gleicht sich aber durch Bürokratieeinsparung und durch die entfallenden Kontrollen wieder aus“, so Durnwalder.

Ein weiterer wichtiger Punkt im Finanzgesetz betrifft die freiberufliche Tätigkeit der Ärzte. „Alle Ärzte, die neben ihrer Arbeit in den Krankenhäusern noch freiberuflich arbeiten wollen müssen dies bis zum 30. November jeden Jahres melden“, kündigte der Landeshauptmann an. Über den Kollektivvertrag sollen die Pflichten und Rechte dieser Ärzte genau festgelegt werden. Auch die bisherige Bezahlung der Zusatzstunden müsse neu geregelt. Für die Ärzte die nur im Spital arbeiten soll es eine Exklusivitätzulage geben. Die freiberuflich arbeitenden Ärzte dürfen außerdem die Rezeptblöcke des Krankenhauses für die Verschreibung von Medikamenten nicht verwenden. Außerdem muss genau geklärt werden, wie viel Geld sie bekommen. „Mit den betroffenen Ärzten wird ein Kollektivvertrag abgeschlossen, sollte dieser bis 1. April 2008 nicht unter dach und Fach sein, dann gelten die entsprechenden nationalen Kollektivverträge“, unterstrich Landeshauptmann Durnwalder.

SAN

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