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Aus der Sitzung der Südtiroler Landesregierung vom 5. November 2007

LPA – Anerkennung der Ladiner, Chancengleichheit, Wohnbauförderung und verschiedene Gesetzesvorhaben: Gleich mehrerer schwergewichtiger Themen hat sich die Südtiroler Landesregierung heute angenommen. „Da die vergangene Woche eine verkürzte Arbeitswoche und die Anzahl der Beschlüsse auf der Tagesordnung relativ klein war, haben wir heute Zeit gefunden, über einige Themen, die wir schon seit einiger Zeit mitziehen, ausführlich zu diskutieren“, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Regierungssitzung.

„Lia di Comuns ladins" anerkannt
Nach der Provinz Trient und der Region Trentino-Südtirol hat heute auch das Land Südtirol die Vereinigung der ladinischen Gemeinden „Lia di Comuns ladins" formell anerkannt und deren Satzungen befürwortet. Ursprünglich wollte die Kulturvereinigung "Union Generela di Ladins dla Dolomites" die Provinzgrenzen-überschreitende Vertretung der Ladiner übernehmen, wie sie das Staatsgesetz Nr. 482 aus dem Jahre 1999 zum Schutz und zur Förderung der Minderheiten vorsieht. „Wir haben das aber abgelehnt“, betonte heute Landeshauptmann Durnwalder, „da die Vertreter der Dolomitenladiner gewählte Vertreter sein sollten.“ Dies ist bei der „Lia“ der Fall, in der die Bürgermeister der 19 ladinischen Gemeinden Südtirols, des Trentino und Venetiens zusammenarbeiten. Zum Vorsitzenden war kürzlich der Bürgermeister von St. Christina in Gröden, Bruno Senoner, gewählt worden, der in der vergangenen Woche gemeinsam mit anderen Spitzenvertretern der Vereinigung mit Südtirols Landeshauptmann zu einer Aussprache zusammengetroffen war.

Die Lia will die Anliegen von 34.000 Ladinern der fünf ladinischen Täler, davon 20.000 in Südtirol, 8000 im Trentino und 6000 in der Provinz Belluno, vertreten. Für Entscheidungen und Maßnahmen sieht die heute von der Landesregierung befürwortete Satzung eine Art Vetorecht vor: Wenn die Vertretung einer Provinz einheitlich gegen eine Maßnahme ist, kann diese nicht beschlossen werden.

Der heutigen Anerkennung der Lia durch die Südtiroler Landesregierung ist nach den Worten von LH Durnwalder eine zweijährige Diskussion vorangegangen. Ausständig ist nun noch die Anerkennung durch die Provinz Belluno beziehungsweise die Region Venetien.

Chancengleichheit
„Wir sind grundsätzlich dafür, dass es den Frauen und vor allem den Müttern ermöglicht wird, berufstätig zu sein und dass die entsprechenden Bedingungen verbessert werden. Wir befürworten auch eine Vertretung der Frauen in Gremien und Kommissionen sowie auf den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen durchführbar sind“, so Landeshauptmann Durnwalder zum Thema Chancengleichheit beziehungsweise zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, den die Landesregierung heute ausführlich erörtert hat. Zu dem Gesetzentwurf hatten heute das von der Landesregierung beauftragte Landesrätekomitee und die Generaldirektion einen Bericht beziehungsweise Vorschläge vorgelegt, über die ebenfalls beraten wurde. Die Vorschläge sollen nun in der Rechtsabteilung des Landes auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft werden, so dass die Landesregierung in den nächsten Wochen ihre Vorstellungen von umsetzbaren Maßnahmen zur Verwirklichung von mehr Chancengleichheit zwischen Frau und Mann endgültig formulieren kann.

Nach den Vorstellungen des Landeshauptmanns solle man dabei nicht auf Prinzipien herumreiten, sondern konkrete Schritte setzen, aus denen Frauen Nutzen ziehen könnten.

Wohnbaureform
Während in Sachen Chancengleichheit eine Entscheidung absehbar ist, so gestaltet sich die Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Erneuerung des Wohnbauförderungsgesetzes schwierig. Nach den Worten des Landeshauptmanns könnte es sogar einer Sondersitzung der Landesregierung bedürfen, um den Gesetzentwurf auf die Zielgerade zu bringen. Heute fielen in diesem Bereich mehrere Detailentscheidungen.

So sprach sich die Landesregierung – auch im Zusammenhang mit dem staatlichen Finanzgesetz, das die Verkleinerung der Verwaltungsräte öffentlicher Körperschaften vorschreibt - für eine Verkleinerung des Verwaltungsrates des Wohnbauinstituts von derzeit elf auf fünf Mitglieder aus. Damit aber die Vorgaben für die Zusammensetzung (Sprachgruppen, Frauen) erfüllt werden können, sollen die vorschlagenden Organisationen beziehungsweise Interessensvertretungen drei Namensvorschläge unterbreiten. Derzeit gehören neben dem Präsidenten Albert Pürgstaller und Vizepräsident Antonio Barbetta Markus Bernard, Otto von Dellemann, Alfred Ebner, Horst Gasser, Egon Larcher, Giorgio Marchiodi, Vinzenz Reichegger, Helmuth Renzler und Patrizia Zomer dem Gremium an.

Gänzlich abgeschafft werden soll das Überwachungskomitee, dessen Aufgaben sollen dem Wohnbaukomitee übertragen werden. Beim Ankauf von Wohnungen soll es dem Wohnbauinstitut künftig ermöglicht werden, für energiesparende Wohnungen oder Gebäude tiefer in die Tasche zu greifen. Für ein Klimahaus B können dies bis zu 20 Prozent mehr sein. Bevorzugte Mietverträge sollen dem WoBI künftig ebenfalls ermöglicht werden: Es kann Wohnungen zum halben Mietzins vergeben, wenn diese nicht nur wie bisher an öffentliche Körperschaften, sondern auch an vom Land geförderte Organisationen gehen. Als Beispiele nannte der Landeshauptmann die Caritas oder die Vinzenzgemeinschaft.

Schließlich sollen Mieter von Institutswohnungen die Möglichkeit zu einer zeitlich begrenzten Untermiete erhalten. Freistehende Zimmer können zu einem Preis von 180 Euro für ein Einbettzimmer und 135 Euro für einen Platz in einem Mehrbettzimmer an Studierende, Arbeiter oder alte Menschen untervermietet werden, wobei ein Viertel des Betrags an das Wohnbauinstitut geht, das seinerseits die Untermiete ermächtigen muss.

Finanz-Gesetzentwurf
Das Informationszentrum des öffentlichen Nahverkehrs, Förderungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmer-Mobilität sowie die öffentliche Auftragsvergabe betreffen schließlich drei Nachträge zum Finanz-Gesetzentwurf 2008, der von der Landesregierung am vergangenen Montag genehmigt und an den Landtag weitergeleitet worden war. „Damit haben wir alle noch fraglichen Punkte bis auf den einen der freiberuflichen Tätigkeit der Krankenhausärzte außerhalb der Spitäler geklärt“, so der Landeshauptmann.

Was das Informations- und Koordinierungszentrum des öffentlichen Nahverkehrs angeht, so soll der Dienst künftig von der Südtiroler Transportstrukturen AG geführt werden. Die STA sorgt derzeit für das Call-Center des öffentlichen Verkehrs, während das Busunternehmen SAD nach den Richtlinien des Landes die Tätigkeit der Konzessionäre und die Fahrpläne abstimmt. „Wir geben dafür jährlich 3,5 Millionen Euro aus“, so Durnwalder. Von der Übertragung des Dienstes an die STA und die Koppelung an das Fahrgastinformationszentrum verspricht sich die Landesregierung eine Kosteneinsparung.

Im Falle von Insolvenz beziehungsweise von Konkursen soll künftig den in Mobilität überstellten Arbeitnehmern die Möglichkeit zugestanden werden, sich nicht nur in einer Genossenschaft, sondern auch in einer Gesellschaft zusammenzufinden, um eine eigene unternehmerische Tätigkeit aufzubauen. Dabei würden sie durch eine Vorauszahlung der Mobilitätsbezüge sowie durch Förderungsmaßnahmen von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten und von bis zu 70 Prozent der Beratungskosten unterstützt. Insgesamt sollten im Verlauf von drei Jahren bis zu 200.000 Euro, der so genannte De-Minimis-Betrag, beansprucht werden können.

Was die Direktvergabe öffentlicher Aufträge über das so genannte Verhandlungsverfahren angeht, die bis zu einem Betrag von 300.000 Euro möglich ist, so will die Landesregierung im Finanzgesetz ein Rotationsprinzip vorschreiben. Was die Abnahme öffentlicher Arbeiten angeht, so sollen auch für die Bereiche Lieferung und Dienstleistungen ebenso wie bisher für den Bereich Bauarbeiten klare und einfache Vorgaben formuliert werden. Und schließlich soll es einem Subunternehmen bei Insolvenz der Siegerfirma ermöglicht werden, den öffentlichen Auftrag fortzuführen beziehungsweise zu vollenden.

jw

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