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Gefilterter Dieselverkehr nimmt zu

LPA - Dieselfahrzeuge mit Feinstaub-Partikelfilter nehmen in Südtirol rasant zu: Über 70 Prozent der in den ersten neun Monaten 2007 neu zugelassenen Diesel-Pkw sind serienmäßig mit einem Partikelfilter ausgestattet. „Das ist ein großer Schritt vorwärts, der der Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung und dem vermehrten Umweltverständnis der Bürger zuzuschreiben ist“, sagen die Landesräte Werner Frick und Michl Laimer.

Derzeit fahren in Südtirol 18.500 Dieselfahrzeuge mit einem Feinstaub-Partikelfilter; das sind etwa 15 Prozent aller hierzulande zugelassenen Dieselfahrzeuge und 5000 mehr als zu Beginn des Jahres. Somit sind drei von vier Fahrzeugen mit Serienpartikelfilter ausgestattet. Die Landesräte appellieren an die Südtiroler, weiterhin bei der Neuanschaffung eines Wagens möglichst umweltfreundliche Modelle auszuwählen.

Südtirol hat im Jahr 2004 auf Betreiben des Wirtschaftslandesrates Werner Frick und des Umweltlandesrates Michl Laimer die Steuerbefreiung für die Autosteuer eingeführt und war damit Vorreiter in Europa. Heute sind viele Länder dem Beispiel Südtirol gefolgt und haben ebenso die Befreiung der Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit Partikelfilter anerkannt.

In Südtirol winken seit 2004 hiesigen Fahrzeugbesitzern Kfz-Steuererleichterungen von einem oder zwei Jahren, wenn sie sich einen Diesel-Neuwagen mit Partikelfilter anschaffen oder ein Dieselfahrzeug nachträglich mit einem Filter ausstatten. Seit der Einführung der Kfz-Steuer-Befreiung in Südtirol vor drei Jahren zählt man im Landesamt für Abgaben rund 18.500 Dieselfahrzeuge mit Feinstaub-Partikelfilter, für die eine Steuerbefreiung vorgesehen ist. Davon sind 11.300 Fahrzeuge mit serienmäßig installiertem Partikelfilter ausgestattet. 7000 beträgt die Anzahl der Dieselwagen, in die nachträglich ein Filter eingebaut wurde.

Nach wie vor können Fahrzeugbesitzer die entsprechenden Anträge um Steuerbefreiung für den Neukauf eines Fahrzeuges mit Partikelfilter oder die Nachrüstung eines Fahrzeuges mit einem Dieselpartikelfilter innerhalb 31. Dezember 2008 beim Landesamt für Abgaben einreichen so Frick. Die zweijährige Befreiung der Kfz-Steuer findet nur mehr bei älteren Dieselpersonenkraftfahrzeugen Anwendung, deren Erstzulassung (Immatrikulierung) zwischen 1. Jänner 1995 und 31.12.2005 erfolgt ist.

Einzelheiten zur Kfz-Steuer, sowie alle Antragsformulare sind im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/kfz-steuer abzurufen.

 

jw

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