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Förderung für den Bau von Rebanlagen wird verändert

LPA - Für den Bau von Rebanlagen im Ausmaß von 1000 bis 3000 Quadratmeter können keine Ansuchen mehr angenommen werden, heißt es aus der Landesabteilung Landwirtschaft. Für Rebanlagen mit einer Fläche von 3000 Quadratmetern gibt es aber weiterhin Förderungen. Die Ansuchen für die Pflanzung 2008 sind innerhalb 30. November 2007 vorzulegen.

Die Abteilung Landwirtschaft gibt bekannt, dass keine neuen Ansuchen auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 1/74 für die Erstellung von Rebanlagen mit einem Ausmaß von 1000 bis 3000 Quadratmeter mehr angenommen werden. Derzeit werden aller Förderungskriterien an die Rahmenbedingungen der EU-Kommission angepasst. Bis zur Neuauflage der spezifischen Pläne gibt es weiterhin die Förderung für den Bau von Rebanlagen ab einer Fläche von 3000 Quadratmetern, auch aufgeteilt auf zwei Jahre. Die Ansuchen für die Pflanzungen im Jahr 2008 sind innerhalb 30. November 2007 vorzulegen.

Weiters teilt die Landesabteilung Landwirtschaft mit, dass für reine Bodenverbesserungsarbeiten, auch von Rebflächen unabhängig ihres Ausmaßes, bei einer Mindestausgabe von 7500 Euro aufgrund des Landesgesetzes Nr. 11/1998 Anträge für einen Beitrag vorgelegt werden können.

SAN

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