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Verhandlungen für einheitlichen Schul-Kollektivvertrag eingestellt

LPA - Die Verhandlungen für einen einheitlichen Kollektivvertrag für Führungskräfte und pädagogisches Personal in den Kindergärten, in den Grund-, Mittel – und Oberschulen, in der Berufsbildung und bei den Musikinstituten sind eingestellt worden. Das teilt der Präsident der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen, Anton Gaiser, mit. Zuvor hatte die Landesregierung angesichts der divergierenden Gesichtspunkte den Abbruch der Verhandlungen beschlossen.

In der Sitzung vom 23. Juli 2007 hat die Landesregierung die Entscheidung getroffen, die Verhandlungen für einen „einheitlichen Schulvertrag“ abzubrechen.

Die bis dahin geführten Verhandlungen zur Schaffung des neuen Vertragsbereiches „Schule“ und zur Regelung der entsprechenden Vertretungsansprüche der verschiedenen Gewerkschaftsorganisationen waren von den stark divergierenden Standpunkten geprägt. Die Voraussetzungen dafür, einen gemeinsamen Nenner zu finden, waren nicht gegeben.

Die Landesregierung beschloss demnach, die Verhandlungen abzubrechen und begründete ihre Entscheidung folgendermaßen: „Das Aufgaben– und Leistungsfeld der Lehrepersonen der ordentlichen Schulen und jener an den Berufs- und an den Musikschulen ist sehr unterschiedlich, sodass es zweckmäßiger erscheint, gesonderte Verträge auszuhandeln und zu ratifizieren."

In diesem Sinne hat nun die Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen die Verhandlungen für den einheitlichen Schulvertrag eingestellt.

jw

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