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Raumordnungsgesetz ab morgen in Kraft - LR Laimer listet zehn Neuerungen auf

(LPA) Am morgigen Mittwoch, 1. August, tritt das neue Raumordnungsgesetz des Landes in Kraft. Landesrat Michl Laimer, von dem der Entwurf zum Gesetz stammt, listet zehn Neuerungen auf, die unmittelbar wirksam werden. Sie reichen von der neuen, immerwährenden Konventionierung bis hin zur Vertragsurbanistik.

Laimers Liste beginnt bei der Konventionierung von Wohnungen. "Sie gilt nun für immer, ein Verfallsdatum wie bisher gibt es nicht mehr", so der Landesrat. Die Änderungen Nummer zwei, drei und vier dienen der Energieeinsparung und damit dem Klimaschutz. So müssen Stiegenhäuser im Gebäudeinneren realisiert werden, dafür gibt es einen Kubaturbonus von zehn Prozent für Häuser, die den KlimaHaus-Standard A erfüllen, von fünf Prozent für KlimaHaus B. Zudem zählen beim KlimaHaus A nur 30 Zentimeter zur Außenhülle, beim KlimaHaus B 40. Wintergärten können nun auch an Wohngebäuden errichtet werden, die vor 12. Jänner 2005 bestanden haben, während Isolierungen angebracht werden können, ohne dass es zu einer Grenzabstandsverletzung kommt.

Neuerung Nummer fünf ist ein Aufschub: Bis zur Genehmigung der neuen Kriterien für die qualitative und quantitative Erweiterung im Gastgewerbe durch die Landesregierung können keine Gesuche behandelt werden. "Allerdings gelten Betriebe, die die Erweiterung beansprucht haben, als unteilbare Liegenschaft", so Laimer zur sechsten Neuerung. Neu ist auch - Nummer sieben - das Verfahren bei der Verlegung von Gebäuden oder der Aussiedlungen von Höfen. "Für sie sind bindende Gutachten der Landeskommissionen vorgeschrieben", so der Landesrat. Um Konflikte in den Baukommissionen lösen zu können, sieht das Gesetz zudem vor, dass Projektwerber von der Baukommission vorgeladen werden können, um das Projekt zu erklären.

Die neunte Neuerung betrifft die Bekanntmachung von Bauleitplanänderungen. Diese geschieht nicht mehr über Tageszeitungen, sondern über das Bürgernetz. Und schließlich - Änderung Nummer zehn: "Dank des neuen Gesetzes können die Gemeinden die Vertragsurbanistik anwenden und damit öffentliche Vorhaben ohne Enteignungen, also auch schneller realisieren", schließt der Landesrat.

chr

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