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LR Theiner zu Gesetzentwurf zur Pflegesicherung

(LPA) "Das Gesetz zur Pflegesicherung ist ein Meilenstein in der Sozialpolitik des Landes, der Kernpunkt ist die Stärkung der Pflegebereitschaft in den Familien.“ Auf diese Kurzfassung bringt Soziallandesrat Richard Theiner den von ihm vorgelegten Gesetzentwurf zur Pflegesicherung, der heute (30. Juli) von der Landesregierung gut geheißen worden ist.

In Südtirol gibt es rund 11.700 Pflegebedürftige, von denen rund 8000 zu Hause betreut werden. "Das ist eine großartige Leistung der Familien, die auch künftig das Herzstück der Pflege bilden werden", so Theiner. Ihnen kommt der Pflegefonds zugute, der aus der Zusammenlegung der Mittel für Begleit- und Hauspflegegeld entsteht. Aus diesem wird das Pflegegeld ausgezahlt, das je nach Pflegestufe variiert. Einstufungsteams werden jeden einzelnen Pflegebedürftigen zu Hause besuchen und - je nach Pflegeintensität - einer der Stufen zuordnen.

Danach wird das Pflegegeld vom Land direkt an die Betroffenen ausgezahlt. Es ist als Kostenbeitrag für die Hauspflege gedacht und wird durch einen Zusatzbeitrag aus dem Pflegefonds ergänzt, sollte die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung notwendig sein. Das Pflegegeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgezahlt. Um die Qualität der Pflege zu gewährleisten kann das Einstufungsteam Dienstgutscheine anstelle von Geldbeträgen vorsehen. "Wir versetzen die Betreuten in die Lage, das Pflegegeld so einzusetzen, wie es ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht", erklärt Theiner.

Das System der Pflegesicherung solle die Würde und Autonomie des Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt stellen. "Hier sind alle Pflegedienstleistungen, private wie öffentliche, frei zugänglich und haben ihren Platz", so Karl Tragust, Direktor der Landesabteilung Sozialwesen. Und der Landesrat ergänzt: "Die Gesundheits- und Sozialdienste sind weiterhin unverzichtbarer Bestandteil der Pflege. Zusätzlich können Pflegedienste genutzt werden, die jedoch alle amtlich akkreditiert sein müssen, um unseren Qualitätsanforderungen zu entsprechen."

Die Einstufungsteams, die aus einem Sozialbetreuer und einem Krankenpfleger bestehen, werden übrigens nicht nur für die Zuordnung zu einer Pflegestufe sorgen. Vielmehr werden sie die Betroffenen laufend begleiten und informieren.

chr

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