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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 30. Juli 2007

LPA – Der Landesgesetzentwurf zur Pflegesicherung ist heute von der Landesregierung verabschiedet worden. Weitere Schwerpunktthemen der heutigen Regierungssitzung waren die Toponomastik, der Stabilitätspakt, die Unternehmensbesteuerung sowie die Anwendung des neuen Landesraumordnungsgesetzes.

PFLEGESICHERUNG
Wie angekündigt hat die Landesregierung heute den von Landesrat Richard Theiner vorgelegten Gesetzentwurf „Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ genehmigt. Der Gesetzestext wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt. Vorgesehen ist die Errichtung eines Pflegefonds, in dem Geldmittel der Region und des Landes zusammenfließen. Aus diesem Fonds sollen dann sowohl Hauspflege als auch die Pflege in Alters- und Pflegeheimen finanziert werden. "Im kommenden Jahr wird dieser Fonds 148 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt und 25 Millionen Euro regionaler Geldmittel enthalten", kündigte Landeshauptmann Luis Durnwalder bei der Montagspressekonferenz an. Der Hauspflege soll ein besonderes Augenmerk zukommen, „dies bedeutet auch, dass wir das Netz an Infrastrukturen und Dienstleistungen in diesem Bereich darauf abstimmen“, erklärte der Landeshauptmann. Ein angemessenes Angebot an Tages- und Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen sowie im Bereich der Hauspflegedienste und offene Pflege müsse sichergestellt sein. Um Pflege zu Hause möglich zu machen beziehungsweise zu erleichtern, sollen die  finanziellen Zuweisungen angehoben werden. Je nach Pflegebedürftigkeit sind monatliche Beiträge von 510 (niedrigste der vier Kategorien) bis 1.800 Euro (vierte und höchste Pflegestufe) vorgesehen. Die Bewertung der Pflegefälle soll künftig nicht mehr zentral von einer Kommission sondern direkt vor Ort vorgenommen werden. In Südtirol gibt es fast 12 000 Pflegefälle, zwei Drittel davon werden in den eigenen vier Wänden betreut. Im vergangenen Jahr wurden runde 50 Millionen Euro als Begleitgeld für Zivilinvaliden ausbezahlt, hinzu kamen fast 20 Millionen Euro an Hauspflegegeld. „Wir hoffen, dass das Gesetz noch in diesem Jahr vom Landtag genehmigt wir“, so der Landeshauptmann, der mit einer Anwendung im kommenden Jahr rechnet.

TOPONOMASTIK
Die Landesregierung wird den von Landeshauptmann vorgelegten Gesetzentwurf zur Toponomastik angesichts der Bedenken der italienischen Regierungsmitglieder nicht als Gesetzesvorschlag dem Landtag übermitteln. Landeshauptmann Durnwalder hatte angekündigt, die Landesregierung werde noch vor dem Sommer einen entsprechenden Entwurf vorlegen. Nach einer Diskussion über die Inhalte der Gesetzesvorlage einigte man sich heute darauf, den Text über die Parteischiene im Landtag einzubringen. Der Entwurf sieht bekanntlich eine Bestätigung aller in der regionalen Gesetzgebung bereits vorgesehenen oder benutzten Ortsbezeichnungen vor. Über die restlichen Ortsnamen und geografischen Bezeichnungen solle - unter Berücksichtigung der von der staatlichen Gesetzgebung vorgesehenen Gemeindenzuständigkeit – auf Gemeindeebene entschieden werden, so der Landeshauptmann zu seinem Gesetzestext. Dazu solle das Landesstatistikinstitut ASTAT auf der Grundlage der Vorgaben der Toponomastikkommission die Gebräuchlichkeit der Begriffe ermitteln.

STABILITÄTSPAKT
Das Land Südtirol bemüht sich in Sachen Stabilitätspakt um eine Sonderregelung. „Wir halten uns natürlich an die Sparmaßnahmen, möchten aber frei darüber entscheiden, wo wir den Rotstift ansetzen“, so Landeshauptmann Durnwalder. Der Stabilitätspakt sah bisher vor, dass Mehrausgaben nur in bestimmte Bereiche - darunter Schule, Gemeinden und Gesundheitswesen - fließen dürfen. Nachdem ein auf gesamtstaatlicher Ebene durchgeführter Versuch eine Lockerung dieser Vorgaben von der Regierung negativ bewertet worden ist, wird die Regelung voraussichtlich auch im kommenden Jahr aufrecht bleiben. Das Land Südtirol spricht nun in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten den Wunsch und Vorschlag aus, im kommenden Jahr 2008 – unter Einhaltung der Sparvorgaben - versuchsweise frei über die Verwendung der Mehreinnahmen entscheiden zu können. „Wir haben in diesem Jahr den Gemeinden freie Hand gelassen und damit positive Erfahrungen gemacht“, betonte heute LH Durnwalder.

FORSCHUNG & ENTWICKLUNG
Nachdem Ende vergangenen Jahres das Landesgesetz zu Forschung und Innovation in Kraft getreten ist, hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrätin Luisa Gnecchi eine Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz genehmigt. Darin geht es vor allem um die Förderung: Demnach können Einzelbetriebe, Betriebszusammenschlüsse, Einrichtungen und Körperschaften um Forschungs- und Entwicklungsförderung ansuchen und abhängig von Inhalten, Form und Antragsteller Zuschüsse von 30 bis hundert Prozent der anerkannten Kosten erhalten. Die heute verabschiedete Verordnung muss nun nach Brüssel an die Europäische Kommission gesandt werden.

GENETISCHE MEDIZIN
Die Europäische Akademie Eurac kann ihre Forschungsarbeit im Bereich der genetischen Medizin mit Unterstützung des Landes fortsetzen. Auf der Grundlage eines fünfjährigen Masterplans sagte die Landesregierung eine Finanzierung von 1,3 bis 1,8 Millionen jährlich zu.

UNTERNEHMENSBESTEUERUNG
Die Landesregierung hat sich heute auf eine Reduzierung der Wertschöpfungssteuer IRAP verständigt. Die Abgabe soll um einen halben Prozentpunkt gesenkt werden. „Damit verzichten wir auf Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro“, so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Die Landesregierung will sich außerdem für eine Senkung der Einkommenssteuer für Gesellschaften IRES stark machen. „Wir wollen die Südtiroler Vertreter im römischen Parlament ersuchen, sich um eine Reduzierung der Gesellschaftssteuer zu bemühen“, so LH Durnwalder. Die unterschiedliche Gesellschaftsbesteuerung im benachbarten Ausland bedeute für Südtirol eine Wettbewerbsverzerrung und führe zu einer Abwanderung von Unternehmen.

RAUMORDUNG
Das neu Raumordnungsgesetz tritt mit 1. August in Kraft, nun gilt es die nötigen Durchführungsverordnungen zu erlassen und Definitionen zu treffen, um die umgehende Anwendung des Gesetzes zu ermöglichen.
Befasst hat sich die Landesregierung heute unter anderem mit dem Thema Grundzuweisung und Erschließungskosten. Dabei sprach man sich für eine stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand an den Erschließungskosten aus, wenn die Infrastruktur von öffentlichem Interesse ist. Beschlossen wurde, die Situation von Fall zu Fall unter die Lupe zu nehmen, wobei eine finanzielle Beteiligung von bis zu 40 Prozent möglich ist.
Verabschiedet wurden Richtlinien zur Energieeffizienz. Die Bauvolumensgutschrift (Kubaturbonus), der künftig auch für KlimaHaus-B-Neubauten gilt. Gutschriften gibt es außerdem für Wintergärten und für Treppenhäuser, da diese künftig (ab dem ersten Stockwerk) ja nicht mehr außerhalb des Gebäudes verwirklicht werden können: Ein Plus von zehn Prozent gibt es für Klimahäuser A, fünf Prozent sind es bei Klimahäusern B. Erlechterungen sind auch für energiesparende Sanierungsmaßnahmen vorgesehen: Zusätzliches Bauvolumen gibt es auch für besondere Wärmedämmung, in diesem Fall wird das Volumen der Außenmauern nicht zur Gänze berechnet. Die heute genehmigte Richtlinie tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft (siehe auch LPA NR. 4214).
Definiert wurde der Begriff "Heimatferner". Als „Südtiroler Heimatferner“ gilt, wer in Südtirol geboren ist, dort mindestens vier Jahre lang gelebt hat und derzeit im Ausland lebt, wo er mindestens drei Jahre lang gearbeitet hat: Diese Begriffsbestimmung nahm heute die Landesregierung vor, da Südtiroler Heimatferne von den Wohnbau-Konventionierungsbestimmungen des neuen Raumordnungsgesetzes ausgenommen werden. „Kehren sie nach Südtirol zurück, so können sie mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren rechnen“, so der Landeshauptmann.

STROMVERTEILUNGSPLAN
Grünes Licht gab die Landesregierung heute auch für den von Landesrat Michl Laimer vorgelegten Stromverteilungsplan. Im Wesentlichen geht es dabei um die Übernahme des ENEL-Netzes beziehungsweise des entsprechenden Verteilungsauftrages durch das Land. Im Plan wird festgeschrieben, dass das Land den Auftrag an die Gemeinden abtreten kann, sofern diese darum ansuchen, die Versorgung gewährleisten können und das Netz in Stand halten. Die Gemeinden haben für die Antragstellung ein Jahr Zeit. Derzeit sorgt der Energiekonzern ENEL auf 33 Prozent des Landesgebietes für die Stromverteilung.

FERNHEIZWERK AHRNTAL
Drei kleinere Heizwerke anstelle eines großen – mit dieser Entscheidung will das Land einen Ausweg in der festgefahrenen Standortdiskussion für das Fernheizwerk im Ahrntal einleiten. „Durch diese Lösung können wir von einer Eintragung in den Bauleitplan absehen, da diese nur für größere Anlagen vorgeschrieben ist,“ erklärte LH Durnwalder, „außerdem handelt es sich um eine zukunftsträchtige Entscheidung, die zukünftige Entwicklungen besser berücksichtigen können wird.“

SEILBAHNEN-FÖRDERUNG
Für die technische Verbesserung, die Erneuerung und Qualitätssteigerung von zwanzig Aufstiegsanlagen stellte die Landesregierung runde 17 Millionen Euro zur Verfügung. Die Beiträge werden in einem Dreijahreszeitraum gewährt: jährlich 5,542 Millionen Euro. Knapp 880.000 Euro stellte die Landesregierung für 13 so genannte Dorflifte bereit. Außerdem wurde den Anlagen von Meransen, Vöran und Mölten, die auch als öffentliche Transportmittel dienen, ein Finanzausgleich von 33.000, 76.000 und 14.000 Euro zugesprochen.

FINANZKONTROLLE
Klarheit im Zusammenhang mit den in den Medien angekündigten Finanzkontrollen im Bereich der Tourismusförderung fordert Landeshauptmann Durnwalder. Mit dem Thema war heute auch die Landesregierung befasst. "Es ist keinenfalls Aufgabe der Finanzwache, unsere Ausgaben zu kontrollieren", donnerte heute der Landeshauptmann. "Wir haben mit der Finanzbehörde immer eine gute Zusammenarbeit gepflegt, da es ja auch in unserem Interesse ist, dass die Steuern bezahlt werden. Sie bilden ja die Grundlage unseres Landeshaushaltes", so Durnwalder weiter, "die Finanzwache kann aber nicht Inhalte bewerten. Wo und wie wir unsere Finanzmittel einsetzen, das sind politische Entscheidungen, über die eine Behörde nicht zu befinden hat." LH Durnwalder erhofft sich nun in einer Aussprache mit dem Kommandanten der Finanzwache eine Klärung. 

jw

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