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Nachtragshaushalt und Finanzgesetz werden morgen veröffentlicht

(LPA) Der diesjährige Nachtragshaushalt und das dazu gehörige Finanzgesetz werden morgen, 31. Juli, im Amtsblatt veröffentlicht. Das Finanzgesetz enthält nicht zuletzt die Regelungen, mit denen die Kfz-Steuerbefreiung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter verlängert und die Reduzierung der Treibstoffpreise in grenznahen Gemeinden ermöglicht werden.

Offiziell trägt das Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt das Datum vom 19. Juli 2007, die Nummer 4 und den Titel "Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2007 und für den Dreijahreszeitraum 2007-2009". Das Gesetz wird morgen, 31. Juli, im Beiblatt Nr. 3 zum Amtsblatt Nr. 31 veröffentlicht und tritt bereits am Tag nach seiner Kundmachung, also am 1. August in Kraft.

Ebenfalls am 1. August wird das Landesgesetz Nr. 5 vom 19. Juli 2007 rechtswirksam. Dieses ist mit dem Titel "Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2007 und für den Dreijahreszeitraum 2007-2009" überschrieben und wird im Beiblatt Nr. 4 zum morgigen Amtsblatt veröffentlicht.

chr

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