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Heizanlagen: Neue Bestimmungen in Kraft

LPA - Seit gestern gelten für den Einbau und den Betrieb von Heizanlagen neue Bestimmungen. Gestern, Mittwoch, den 25. Juli 2007, trat das entsprechende Dekret des Landeshauptmanns in Kraft, durch das vor allem einige wichtige technische Vorgaben in diesem Bereich auf den neuesten Stand gebracht wurden.

"Die bisher auf Landesebene geltenden Bestimmungen waren nicht mehr zeitgemäß", erklärt der Direktor des Landesamtes für Brandverhütung, Marco Becarelli, der darauf hinweist, dass die neuen Vorgaben die Heizanlagen öffentlicher und privater Gebäude gleichermaßen betreffen; ausgenommen sind nur die kleinen Heizkessel, die einzelne Wohnungen autonom versorgen.

Durch das gestern in Kraft getretene Dekret des Landeshauptmanns Nr. 31 vom 15. Mai 2007 (Amtsblatt der Region vom 10. Juli) wird die Durchführungsverordnung über den Einbau und den Betrieb von Heizanlagen (DLH vom 23. Juni 1993, Nr. 20) geändert. Die Änderung betrifft vor allem einige wichtige technische Bestimmungen, wie beispielsweise die Vorgaben für den technischen Bericht zum Projekt, das Abnahmeprotokoll und das Wartungsbuch für Heizanlagen mit Leistung über 35 Kilowatt.

"Diese Unterlagen werden von den Freiberuflern, den mit der Wartung beauftragten Firmen und den Verwalter von Gebäuden benötigt", so Amtsdirektor Becarelli. "Die neuen Unterlagen werden bald auch über die Bürgernetz-Seiten der Landesabteilung für Brand- und Zivilschutz unter www.provinz.bz.it/zivilschutz/2601 abrufbar sein", kündigt der Amtsdirektor an. Über die Einhaltung der neuen Vorgaben werden die Techniker des Landesamtes für Brandverhütung mit Stichprobenkontrollen wachen.

jw

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