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LR Theiner zur einheitlichen Einkommens- und Vermögensbewertung

(LPA) „Das neue System zur Einkommens- und Vermögensbewertung geht zugunsten der Antragsteller, die viel Aufwand sparen und ihr Gesuch schneller bearbeitet bekommen." Dies ist das Fazit, das Landesrat Richard Theiner zum heutigen (23. Juli) Grundsatzbeschluss der Landesregierung zieht, mit dem das System als Pilotprojekt im Gesundheits- und Sozialwesen durchgesetzt worden ist.

Nach dem vom Sozialressort des Landes vorbereiteteten und heute von der Landesregierung gefassten Beschluss (siehe auch LPA-Mitteilung Nr. 4077) müssen die Bürger nur noch einmal im Jahr ihre Einkommens- und Vermögensnachweise erbringen. Diese Daten werden in einer Datenbank gespeichert und sind so für alle Ämter und für jede Art von Gesuch - vorerst beschränkt auf den Gesundheits- und Sozialbereich - abrufbar.

Neben der Vereinfachung nennt Theiner die Einheitlichkeit der Erfassung von Einkommen und Vermögen als zweiten großen Vorteil des neuen Systems. "Mit vereinheitlichten Maßstäben versuchen wir, die wirtschaftliche Situation der verschiedenen Einkommensträger wie Lohnempfänger, Landwirte, Selbständige oder Sparer angemessen und einheitlich zu erfassen", erklärt der Landesrat. Neu an der Erfassung sind die Bestimmungen für Selbständige, die aktualisierten Pauschalwerte zur Festlegung des bäuerlichen Einkommens und die Gewichtung zusammengelegter Einkommen von Familien. Letztere begünstigt sowohl große Familien als auch Doppelverdiener im mittleren Bereich. "Damit ist ein klarer familienpolitischer Akzent bereits bei der Erfassung von Einkommen und Vermögen gesetzt", so Theiner.

Nicht zu Einkommens- und Vermögenswerten gezählt werden laut der neuen Regelung die Erstwohnung, Betriebsgebäude und Ersparnisse bis zu 100.000 Euro. Abzugsberechtigt sind Zinsen auf Hypotheken, Arztrechnungen und ein Teil der Miete. 

Erstmals angewandt wird die neue Berechnung in bestimmten Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens, etwa beim Familiengeld des Landes, der Ergänzungsvorsorge der Region, der Ticketbefreiung wegen Bedürftigkeit, zahnprothetischen Leistungen, Sozialdiensten und Sozialhilfe, und zwar beginnend mit 2009.

chr

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