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Weg frei für Betriebskindergärten

LPA - Die Schaffung von Betriebskindergärten steht nun auf einer rechtlichen Grundlage. Der Landtag hat vor kurzem den von der Landesregierung auf Vorschlag von Innovationslandesrätin Luisa Gnecchi vorgelegten Gesetzesartikel über diese Tagesstätten für Kinder im Vor- und Grundschulalter genehmigt und somit die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung der Betriebskindergärten durch das Land geschaffen. Landesrätin Gnecchi verspricht sich von dieser Maßnahme einen weiteren Ausbau der Kinder-Betreuungsplätze, der allein mit öffentlichen Mitteln nicht möglich wäre.

Unternehmen und Arbeitgeber, die Betriebskindergärten errichten, können demnach mit einem Zuschuss von bis zu einem Drittel der Betriebskosten rechnen. Die Eltern der betreuten Kinder beteiligen sich mit maximal 35 Prozent an den Betreuungskosten. Die nun vom Landtag mit dem so genannten "Omnibus-Gesetz" verabschiedete Gesetzesmaßnahme sieht außerdem vor, dass Betriebe für die Kinder ihrer Angestellten Betreuungsplätze in bestehenden Betriebskindergärten "kaufen" können und dafür vom Land bezuschusst werden. "Die zuständigen Landesämter werden nun die Durchführungsverordnung zu dieser Gesetzesbestimmung erarbeiten", so Innovationslandesrätin Gnecchi, "damit die neue Regelung ab dem kommenden Jahr 2008 zur Anwendung kommen kann." 

Vorgesehen ist, dass die Betriebskindergärten von Vereinen oder Einrichtungen geführt werden, die ohne Gewinnabsichten im Betreuungsbereich tätig sind. Die Kinder sollen von qualifiziertem Personal betreut werden, wobei die entsprechenden Qualitätsstandards gewährleistet werden müssen.

Der Ausbau der Betreuungseinrichtungen und die Anhebung der Betreuungsplätze für Kleinkinder sind Teil der Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung der Familien beziehungsweise der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese zusätzlichen Betreuungsplätze sollen nicht nur in öffentlichen Einrichtungen geschaffen werden, sondern auch in so genannten Betriebskindergärten oder "Häusern des Kindes".

Bereits 2003 Jahren hatte die Landesregierung beschlossen, den Unternehmern finanziell unter die Arme zu greifen, die solche Betriebskindergärten errichten. Betriebskindergärten wurden als Tagesstätten definiert, in denen die Kinder der Mitarbeiter von null bis elf Jahren von einer qualifizierten Tagesmutter betreut werden, wobei die Eltern die Verweilzeit des Kindes individuell festlegen können.

Derzeit gibt es Betriebskindergärten in Bozen, Brixen und Leifers, in denen 50 Kinder betreut werden. Diese drei Betreuungsstätten wurden als Pilotprojekte geführt. Die  gesammelten Erfahrungen und das daraus erwachsene zunehmende Verständnis der Arbeitgeber bilden nun die Grundlage für den weiteren Ausbau der Betriebskindergärten. 

Informationen zum Thema "Betriebskindergärten" erteilen die Landesabteilung für Innovation, Forschung, Entwicklung und Genossenschaften in Bozen, Raiffeisenstraße 5, Tel. 0471 41371 und die zuständige Sachbearbeiterin Manuela Paulmichl (Tel.: 0471 413733).

jw

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