News / Archiv

News

Bauleitplanänderungen: Veröffentlichung im Südtiroler Bürgernetz

(LPA) Mit Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes am 1. August müssen die Gemeinden geplante Änderungen der Bauleitpläne nicht mehr in den Tageszeitungen veröffentlichen. Vielmehr genügt die Bekanntmachung im Südtiroler Bürgernetz. Eine entsprechende Web-Applikation wird den Gemeinden nun zur Verfügung gestellt.

"Wir haben mit dem neuen Raumordnungsgesetz die Bekanntmachungspraxis bei Bauleitplanänderungen geändert und für die Gemeinden vereinfacht", so Raumordnungs-Landesrat Michl Laimer. So wird es ab dem 1. August, dem Tag also, an dem das neue Raumordnungsgesetz des Landes in Kraft tritt, nicht mehr nötig sein, geplante Änderungen in zwei Tageszeitungen und einer Wochenzeitschrift zu veröffentlichen. "An Stelle dieser Veröffentlichung tritt die Bekanntmachung im Südtiroler Bürgernetz", so Laimer. 

Um den Gemeinden dieses Verfahren zu erleichtern, stellt das Land eine eigene Web-Applikation bereit, die es jeder Gemeinde ermöglicht, die Daten ihres Zuständigkeitsbereichs zu verwalten. Über die technischen Details des Programms, die entsprechende Internetadresse und den notwendigen Benutzernamen samt Passwort werden die Gemeinden über den Gemeindenverband unterrichtet, der auch die Einschulung und Betreuung übernimmt.

Vom neuen Bekanntmachungs-Verfahren ausgenommen ist die Überarbeitung der Bauleitpläne. Diese muss auch in Zukunft nach dem bisherigen Verfahren veröffentlicht werden.

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap