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Tragende Strukturen von Gebäuden müssen nun regelmäßig kontrolliert werden

LPA - Jeder Gebäudeinhaber ist verpflichtet komplexe Tragstrukturen von Gebäuden regelmäßig kontrollieren zu lassen. Das entsprechende Dekret ist am heutigen 27. Juni im Amtsblatt der Region veröffentlicht und ist künftig für alle verpflichtend anzuwenden. Den Gesetzestext dazu hatte die Landesregierung vor einigen Wochen auf Antrag von Bautenlandesrat Florian Mussner genehmigt.

Das im Winter 2005/2006 eingestürzte Dach in Bad Reichenhall oder die eingedrückten Pultdächern in Polen sind wohl noch jedem in Erinnerung. Das Bautenressort hat anlässlich dieser Unglücksfälle die Situation in Südtirol analysiert. Dabei zeigte sich, dass es bisher keine gesetzliche Verpflichtungen oder Vorschriften für die periodische Kontrolle von komplexen Tragstrukturen im Hochbau gab. Auf Weisung von Bautenlandesrat Mussner hat das Bautenressort die neue Regelung ausgearbeitet. „Uns geht es in erster Linie darum, Menschenleben zu schützen“, unterstreicht der Bautenlandesrat.

„Die neue Regelung gilt für alle privaten und öffentlichen Bauten die aus komplexen Tragstrukturen bestehen, betroffen sind vor allem für Sportanlagen, Industriehallen, öffentliche Gebäude, und alle Gebäude, die eine Traufhöhe von mindestens 24 Meter haben“, erklärt Landesrat Mussner.

Als komplexe Tragstrukturen gelten waagrechte oder geneigte Tragwerke von mehr als zwölf Metern Spannweite, befahrbare Tragwerke von mehr als neun Metern Spannweite, auskragende, geneigte oder waagrechte Tragwerke mit einer Spannweite von mehr als drei Metern, vertikale Tragwerke von mehr als sechs Metern Länge sowie Gebäude mit einer senkrecht verteilten Nutzlast von mehr als Sechs Kilonewton pro Quadratmeter.

„Die Kontrollen für die statische Eignung der Tragwerke müssen alle zehn Jahre ab der Ausstellung der Bescheinigung der statischen Abnahme oder ab Inbetriebnahme des Gebäudes nachgewiesen werden“, sagt Mussner. Je nach Bedarf und bei besonders wichtigen Tragstrukturen kann der Statiker laut Mussner auch verfügen, dass diese Kontrollen in kleineren Zeitabschnitten durchgeführt werden müssen.

In Zukunft müssen alle Tragstrukturen egal aus welchem Material sie bestehen bei der Dienststelle für die Anmeldung von Bauteilen aus Stahlbeton oder Stahl, Crispistraße 10, in Bozen gemeldet werden. Bisher mussten nur das Projekt und die Abnahme nur für Stahlbeton und Stahlstrukturen eingereicht werden. Zudem müssen Tragwerke künftig so gebaut werden, dass sie mühelos inspizierbar sind. Bereits bei der Bauausführung muss bei Verkleidungen, abgehängte Decken und ähnliche Bauteile an eventuelle Inspektionsvorrichtungen gedacht werden. Vorgeschrieben ist auch die Erstellung eines Instandhaltungsplans mit Angaben zum Nutzungszustand, Verfallszustand, außerordentliche Beanspruchungen und Änderungen in der Zweckbestimmung.

„Die statische Kontrolle der Tragwerke muss bei allen bestehenden öffentlichen und privaten Gebäuden und Tragwerken, innerhalb 2008 erfolgen, falls es zu diesen keine Abnahmebescheinigung gibt, oder nur eine, die mehr als zehn Jahre alt ist“, erläutert Bautenlandesrat Mussner. Eine Kontrolle müsse auch bei außerordentlicher Beanspruchung der Gebäude und Tragwerke durchgeführt werden, wie etwa nach einem Erdbeben, so der Landesrat Auch wenn die Zweckbestimmung des Gebäudes geändert werden und sich dadurch die Nutzlast der Tragwerke erhöht, muss die statische Kontrolle unverzüglich erfolgen. Die Kontrollen an den Tragstrukturen können von Statikern durchgeführt werden.

SAN

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