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Neues Raumordnungsgesetz: LR Frick begrüßt Gewerbebaulandreform

LPA - Als Wendepunkt für den Standort Südtirol, da Unternehmen nun bessere Rahmenbedingungen geboten würden, hat Landesrat Frick die im neuen Landesraumordnungsgesetz enthaltene Gewerbebaulandreform bewertet. Im Rahmen einer Pressevorstellung in Bozen ging der Landesrat im Detail auf die für die Wirtschaft wichtigen Neuerungen des vor wenigen Tagen vom Landtag verabschiedeten Gesetzes ein.

Durch die neuen Bestimmungen über die Zuweisung und Nutzung gewerblichen Baulands werde die Ansiedlung von Betrieben künftig einfacher und rascher möglich sein, erklärte Landesrat Frick. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz das Vertragsverfahren vor, bei dem auf eine Enteignung verzichtet und zwischen dem Grundeigentümer und der Landesverwaltung ein so genannter Raumordnungsvertrag abgeschlossen wird. "Die Ansiedelung kann künftig wie bisher über das geregelte Zuweisungsverfahren oder auch über das neue Vertragsverfahren erfolgen", so Landesrat Frick.

Das neue Raumordnungsgesetz (LG 112/2007) sieht auch die Errichtung des Business Location (BLS) vor. Sie hat die Aufgabe das Land Südtirol als attraktiven Wirtschafts- und Investitionsstandort zu vermarkten. Die BLS wird in vier Geschäftsfeldern tätig sein, dem Standortmarketing, der Ansiedlung von Unternehmen, die die Entwicklung der Südtiroler Wirtschaft in den volkswirtschaftlich strategischen Bereichen vorantreiben, dem Gewerbeimmobilienerwerb und der entsprechenden Verwaltung sowie der Erschließung von Gewerbegebieten. Für Landesrat Frick ist es angesichts des Standortswettbewerbs unter den Ländern hoch an der Zeit, dass auch Südtirol aktiv Standortmarketing betreibe, wofür nun die BLS als Standortagentur zu sorgen hat. Sobald ihr Statut ausgearbeitet sei, solle die BLS gegründet werden, kündigte der Landesrat heute an.

Im Rahmen der heutigen Pressevorstellung, an der auch Ulrich Stofner, Direktor des Ressorts Wirtschaft und Finanzen, Hansi Felder, Direktor der Abteilung Handwerk, Industrie und Handel, und Manuela Defant, Direktorin des Landesamtes für Gewerbegebiete, teilnahmen, ging der Landesrat außerdem auf die Neuregelung der Dienstleistungsquote in Gewerbegebieten, auf die Beschränkung der Errichtung von Dienstwohnungen sowie auf die Bestätigung des Verbots von Einzelhandel in Gewerbegebieten ein. Was das Einzelhandelsverbot angeht, so wird die maximale Verkaufsfläche für die erlaubten Warenbereiche allerdings von bisher 2500 Quadratmetern auf 3500 Quadratmeter in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern und auf 5000 Quadratmeter in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern angehoben.

jw

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